Wenn Brüssel Ihr Auto zum „Abfall“ macht – und was das mit Afrika, Oldtimern und unserer Freiheit zu tun hat

Stellen wir uns vor: Ein älteres, aber noch solides Auto hat einen Schaden. Die Halterin will reparieren, weil das Fahrzeug bezahlt ist, zuverlässig läuft und zum Alltag passt. Künftig könnte genau dieses Auto trotzdem zum „Abfall“ erklärt werden – nicht, weil sie es loswerden will, sondern weil eine Verordnung es so definiert.

Genau darum geht es bei der geplanten EU-Altfahrzeugverordnung. Und damit um mehr als Umweltpolitik: Es geht um Eigentum, um unternehmerische Freiheit und um die Frage, wie wir künftig leben und wirtschaften wollen.

Legitime Ziele – problematische Mittel

Die Verordnung verfolgt ein verständliches Ziel: Illegale Exporte von Schrottfahrzeugen – häufig in Richtung Afrika – sollen eingedämmt, Umweltstandards verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Das ist richtig und wichtig. Niemand will Giftmüll auf anderen Kontinenten abladen, nur weil wir unsere Altlasten billig loswerden wollen.

Aber: In der jetzigen Ausgestaltung kippt die Sache. Denn die EU will detailliert festlegen, wann ein Fahrzeug „Altfahrzeug“ ist – und damit entsorgungspflichtiger Abfall. Diese Einstufung kann unabhängig vom Willen des Eigentümers erfolgen. Reparierbarkeit wird damit nicht mehr primär in der Werkstatt und im Markt entschieden, sondern im Gesetz. Das ist eine neue Qualität staatlicher Übergriffigkeit.

Eingriff in Eigentum, Märkte und Handwerk

Wenn der Gesetzgeber ein reparierbares Fahrzeug zum Abfall erklärt, verliert der Eigentümer einen Teil seiner Entscheidungsfreiheit – faktisch wird Vermögen entwertet. Für das Kfz-Handwerk bedeutet das:

  • weniger Reparaturen,
  • weniger Gebrauchtwagen,
  • schwindende wirtschaftliche Basis ganzer Betriebe.

Die Innung Unterfranken spricht zu Recht von einer strukturellen Einschränkung von Eigentums- und Berufsfreiheit. Das Kfz-Handwerk wird nicht verboten, aber sein Tätigkeitsfeld wird per Definition massiv verkleinert.

Gleichzeitig trifft die Regelung viele Bürgerinnen und Bürger, für die eine größere Reparatur gerade noch machbar ist, ein Neuwagen aber unerreichbar bleibt – gerade im ländlichen Raum, wo individuelle Mobilität soziale Teilhabe erst möglich macht.

Was ist mit Afrika – und was ist mit Oldtimern?

Ja, wir müssen verhindern, dass wirklich schrottreife Fahrzeuge billig in Drittstaaten exportiert werden. Aber dafür braucht es klare Kriterien gegen Missbrauch – keine Abrissbirne, die auch noch nutzbare Fahrzeuge pauschal zu Abfall macht. Seriöser Handel mit technisch sicheren Gebrauchtwagen in andere Länder ist etwas anderes als das Verschieben von Müll. Diese Differenzierung droht aktuell verloren zu gehen.

Und eine zweite Frage stellt sich: Wie soll es unter solchen Rahmenbedingungen überhaupt noch echte Oldtimer von morgen geben?

Die Fahrzeuge, die wir heute als Kulturgut lieben, sind seltene Überlebende eines Gebrauchslebens voller Reparaturen, Umbauten und Wiederbelebungen. Wenn künftig alles, was einen bestimmten Katalog an Schäden oder Standzeiten aufweist, frühzeitig als Abfall gilt, werden genau jene Autos fehlen, die in 30 oder 40 Jahren als historisch erhaltenswert gelten könnten.

Nachhaltigkeit heißt eben nicht, alles möglichst schnell zu verschrotten, sondern Bestehendes so lange wie möglich sinnvoll zu nutzen – technisch sicher, fachgerecht instandgesetzt und verantwortungsvoll gehandelt.

Unsere Linie: Nachhaltigkeit ohne Enteignung

Der Liberale Mittelstand steht an der Seite der Kfz-Innungen und des Handwerks:

  • Illegale Exporte von Schrottfahrzeugen eindämmen – ja.
  • Kreislaufwirtschaft stärken – ja.
  • Aber ohne faktische Enteignung von Eigentümern, ohne strukturelle Demontage von Handwerksbetrieben und ohne das Ende zukünftiger Oldtimer.

Unternehmerische Freiheit, Eigentum und eine starke Reparatur- und Gebrauchtwagenkultur sind keine Gegensätze zur Nachhaltigkeit – sie sind ihre Voraussetzung. Wer Wohlstand, soziale Sicherheit und eine lebendige Autokultur erhalten will, darf Regulierung nicht gegen, sondern muss sie mit dem Mittelstand machen.

Quellen (Auswahl):

Innung Unterfranken, Einordnung, Position und Handlungsempfehlung zur EU-Altfahrzeugverordnung, 18.02.2026 (Ziele der Verordnung, illegale Exporte, Eigentum & Berufsfreiheit, „Abfall per Definition“, soziale Dimension, Position des Kfz-Gewerbes Bayern).   

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