Offener Brief an Michael Kretschmer

Offener Brief an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer vom 14.10.2019

Im Namen des Liberalen Mittelstand Sachsen e.V. darf ich Ihnen herzlich zu Ihrem Wahlsieg und der Fortsetzung der Regierungsverantwortung gratulieren.

Die Diskussion um steigende Mietpreise in den deutschen Ballungszentren hat die politische Diskussion in den vergangenen Monaten beschäftigt. Instrumente wie die Mietpreisbremse, Enteignungen von Immobilienkonzernen und ähnliche Ideen bestimmten die Schlagzeilen.

Der Liberale Mittelstand Sachsen e.V. ist der Auffassung, dass nur durch die Ausweitung des Wohnungsangebotes der Anstieg der Quadratmetermieten effektiv gedämpft werden kann. Die Situation wird sich aller Voraussicht (siehe die einschlägigen Prognosen der Städte Dresden und Leipzig) durch eine kontinuierliche Zuwanderung verschärfen.

Neben der Intensivierung des sozialen Wohnungsbaus durch öffentliche Wohnbaugesellschaften ist es aber nötig, sowohl beim Neu- als auch bei Erweiterungen in Wohnbestand technische Standards zu senken und für Erleichterungen zu sorgen, die zu Kostensenkungen bei Bau und damit auch geringeren Mietenführen können.

Der vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung zum künftigen Gebäudeenergiegesetz lässt uns allerdings befürchten, dass gerade größere Wohnungsneubauprojekte in der Planung noch wesentlich komplexer, die Planungszeiträume länger und die Baukosten deutlich höher werden.

Aus diesem Grund sind Erweiterungen im Wohnungsbestand (Dachausbau und Aufstockungen) in unseren Augen ein probates Mittel um in kürzeren Zeiträumen das Angebot in den Ballungsräumen zu erhöhen.

Dazu gilt es allerdings Beschränkungen in der sächsischen Landesbauordnung zu novellieren. In diesem Sinn fordern wir Sie auf sich für die Aufnahme der Novellierung der sächsischen Landesbauordnung in einen möglichen Koalitionsvertrag einzusetzen.

Folgende Regelungen (wie sie z. B. in der Hamburger Landesbauordnung seit 2018 enthalten sind) könnten die Hürden für den Dach-und Erweiterungsbau im Wohnungsbestand deutlich senken helfen:

  • Im Interesse der Kostenreduzierung und einer Baubeschleunigung der Bauabläufe durch Baumodule sollte Holz als Baustoff in Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 22 Metern zugelassen werden (aktuell in Sachsen nur in Gebäuden mit bis zu 3 Geschossen möglich). Der Einsatz von Holz hätte statische Vorteile und würde die Anzahl der Gebäude in denen Erweiterungen denkbar sind erhöhen.
  • Zukünftig sollten Gebäude bis zu 13 Metern im Falle von Erweiterungen mit denen Wohnraum geschaffen wird von der Pflicht zum Einbau eines Aufzuges ausgenommen werden.
  • Weiterhin sollte der Einbau einer nachträglichen Wärmedämmung künftig nicht mehr an der fehlenden Zustimmung des Nachbarn scheitern (durch eine entsprechende Anpassung der Abstandsflächen in den LBO).
  • Zusätzlich sollte gerade im Interesse der Erweiterung des Wohnungsbestandes im Zentrum und zentrumsnahen Wohnvierteln über eine zeitlich befristete Aussetzung der Ablöse von der Stellplatzpflicht beziehungsweise über eine deutliche Reduzierung der aktuell € 17 000,00 pro Stellplatz nachgedacht werden.

Für die Erläuterung dieser und weiterer Ansätze zur bedarfsgerechten Novellierung der Landesbauordnung in Sachsen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Christoph Waitz

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