Baden-Württemberg integriert das Bundesprogramm in die Corona-Soforthilfe. Ab heute neue Formulare abrufbar

Seit heute, 9. April 2020, gibt es neue Antragsformular für alle KMU, die über das Landesprogramm „Corona Soforthilfe“ Gelder beantragen wollen. Grund, so das Wirtschaftsministerium: „Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können. Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat.“

Bereits gestellte Anträge werden bearbeitet

Das Land integriert das Bundesprogramm in das Antragsverfahren, damit alles einfacher und kompakter ist. Wichtig: Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.

Verfahren ist komplett digitalisiert

Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Inter- netseite des Wirtschaftsministeriums https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Frist für die Antragsstellung ist der 31. Mai 2020.

Alle Details zu den Fördermitteln finden Sie auch hier:

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