Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Entwicklung der vergangenen Wochen zeigt deutlich: Die Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft mehr denn je vor gewaltige Herausforderungen – vor allem die mittelständischen Unternehmen in unserem Land. Je länger die Krise anhält, desto klarer wird für alle Beteiligten, dass es mit Krediten allein nicht mehr getan ist. Die Absicherung der Eigenkapitalbasis muss stärker in den Fokus rücken.“
Eigenkapitaldecke stärken mit Landeshilfe
Finanzministerin Edith Sitzmann: „Der Beteiligungsfonds ist eine wichtige zusätzliche Hilfe für Unternehmen, für die die Situation zunehmend schwieriger wird, je länger die Pandemie dauert. Wir geben ihnen die Möglichkeit, die Eigenkapitaldecke zu stärken, wenn die eigene Kraft ausgeht. Ich hoffe, dass wir dieses Instrument möglichst selten einsetzen müssen.“
Die Vorstandsvorsitzende der L-Bank, Edith Weymayr, zur Bedeutung des Fonds: „Mit dem Beteiligungsfonds komplettiert Baden-Württemberg den vielfältigen Werkzeugkasten, mit dem wir die Wirtschaft im Land mit Corona-Sonderprogrammen unterstützen können: Neben diversen Zuschussprogrammen, Förderkrediten, Bürgschaften und hybriden Finanzierungen wie Mezzanine BW kommt nun ein Programm der Beteiligungsfinanzierung hinzu.“
Unternehmen muss im Land sitzen oder Bedeutung für das Land haben
Unternehmen können ihre Anträge auf die Gewährung einer Rekapitalisierungsmaßnahme durch den Beteiligungsfonds beim Wirtschaftsministerium einreichen. Er richtet sich gezielt an baden- württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020, ein Unternehmenssitz oder ein klarer Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie eine große Bedeutung des antragstellenden Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität des Landes Baden-Württemberg.
L-Bank als Partner prüft die Anträge
Der Beteiligungsfonds stellt insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Mindesthöhe einer Rekapitalisierungsmaßnahme pro Unternehmen beträgt 800.000 Euro. Die vertiefte Prüfung der Anträge erfolgt durch die L-Bank. Über den Antrag entscheidet im Anschluss ein Beteiligungsrat, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums besteht.
Weitere Informationen: www.l-bank.de/beteiligungsfonds-bw