Beteiligungsfonds des Landes für den Mittelstand beschlossen. Weitere Firmen-Hilfe durch Landesregierung in Stuttgart

Es wird einen staatlichen Beteiligungsfonds für KMU im Lande geben. Die Landesregierung hat heute ein Rahmenkonzept auf den Weg gebracht. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, um diese kreditwürdig zu machen, auch zukünftig deren Liquidität zu ermöglichen und deren Fortbestand somit über die Krise hinaus zu sichern. Das Land führt dazu den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein und ergänzt damit andere Programme sinnvoll. Der Fonds wird mit einer Milliarde Euro augestattet.

Förderlücke zu Großunternehmen geschlossen

„Es gilt, unseren Mittelstand gut durch diese schwierige Phase zu bringen und ihm auch darüber hinaus den Rücken zu stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Damit schließen wir eine wesentliche Förderlücke des Bundes, der mit seinem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vor allem größere Unternehmen in den Blick nimmt.“

Was Mittelständler in BaWü über den Fonds wissen müssen

• Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen wird 800.000 Euro betragen.

• Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Die Maßnahmen werden zudem an konkrete von der EU vorgegebene Kriterien geknüpft.

• Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Auch die Laufzeit des Beteiligungsfonds richtet sich nach von der EU-Kommission vorgegebenen Fristen. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.

• Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz haben. Ein Argument kann auch sein, dass es sich um einen wichtigen Arbeitgeber in einem strukturschwachen Raum handelt und es durch eine Insolvenz erheblich negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gibt.

Interessierte brauchen noch Geduld

Wann startet der Fonds? Hierzu bleibt die Aussage aus dem Wirtschaftsministerium vage: „Um den Beteiligungsfonds umsetzen zu können, wird das Land eine Zuführung in ein Sondervermögen vornehmen, das sich aus der Rücklage für Haushaltsrisiken finanziert. Die Einrichtung des Fonds wird insbesondere wegen der Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.“

(Copyright Foto: Landtag Baden-Württemberg/Pressestelle)

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