Corona-Hilfe für Gründer-Unternehmen: neues Landesförderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ aufgelegt

Die Wirtschaftsministerin des Landes, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, sagt zurecht: „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen“. Ihr Ministerium unterstützt deshalb ab sofort von der Corona-Krise betroffene Start-ups mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“. Es ist eine Ausweitung der bereits bestehenden Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“.

Bewährte Förderstrukturen erweitert

Adressaten sind Start-ups, welche die erste Phase hinter sich haben, aber aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind – vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre. Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Ab sofort können betroffene Start-ups den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro bei den Pre-Seed-Partnern des Wirtschaftsministeriums beantragen. Das Wandeldarlehen wird zu 80 Prozent vom Land finanziert, 20 Prozent bringen Ko-Investoren ein. In besonderen Fällen kann der Zuschuss bis zu 400.000 Euro betragen.

Der große Vorteil von „Start-up BW Pro-Tect“ besteht in den bewährten Förderstrukturen, betont die Ministerin: „Jetzt zahlt es sich aus, dass wir unsere Start-up BW Acceleratoren in den letzten Jahren etabliert und ausgebaut haben. Die Start-ups haben in dieser Ausnahmesituation kompetente Ansprechpartner vor Ort, an die sie sich auch für die Beantragung von ‚Start-up BW Pro-Tect‘ wenden können.“

Laut Wirtschaftsministerium sind die Voraussetzungen für eine Förderung:

• Der Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effektendurch Corona entstanden sein.

• Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegenund es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).

• Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapitalaufgenommen worden sein.

• Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (z. B. KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).

• Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.

• Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.

• Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cash-burn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Weitere Informationen unter www.startupbw.de

(Stand: 20.4.2020, Angaben ohne Gewähr)

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