eAU – schon wieder Mehrarbeit in der Personalverwaltung der Firmen

Gut gemeint, aber nicht gut gemacht: Seit 2023 müssen Arbeitgeber verbindlich am sogenannten „eAU“-Verfahren teilnehmen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt den gelber Schein (Krankmeldung), mit dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arztpraxen verließen. Bislang musste diese AU-Bescheinigung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein.

Auch die neue eAU erstellt weiterhin der Arzt, der diese am gleichen Tag über ein digitales System an die Krankenkasse weiterleitet. Nachteil: Arbeitgeber sind nun in der Holschuld und müssen sich digital alle Informationen selbst bei der zuständigen Krankenkasse besorgen. Für die Personalverwaltung entsteht so eine weitere Beschäftigung.

LIM-Generalsekretärin Sarah Zickler: „Was gut gemeint ist, ist allerdings noch lange nicht gut gemacht, denn für uns mittelständische Arbeitgeber handelt es sich hierbei um ein weiteres Bürokratiemonster.“

Ihr Appell an die Bundesregierung und die zuständigen Ministerien: „Wir wollen Bürokratie-ABBAU und keinen Bürokratie-AUFBAU. Bitte nachbessern!“

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