KfW-Schnellkredit: neues Hilfsangebot für KMU in Corona-Zeiten. 10 Jahre Laufzeit, Zinssatz 3 Prozent

Nach Aussagen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) soll das neueste Hilfsangebot der Bundesregierung für  kleine und mittelständische Unternehmen ab Gründonnerstag abrufbar sein, quasi als „Ostergeschenk“. Es geht um KfW-Schnellkredite. Diese wurden am 6. April 2020 von Scholz´s Ministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium beschlossen. Wie der Name schon sagt: Diese Hilfskredite sollen schnell und unkompliziert vermittelt werden.

Wir fassen die wichtigsten Punkte der KfW-Schnellkredite zusammen:

• Antragsberechtigt sind KMU , die mehr als 10 Mitarbeiter haben und mindestens seit Januar 2019 existieren.

• Mit Stichtag 31. Dezember 2019 dürfen die KMU nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Es müssen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ nachgewiesen werden. Konkret: Gewinne im Drei-Jahres-Durchschnitt 2017-2019. Bei Gründern gilt separate Prüfung. Ebenfalls relevant für  den KfW-Schnellkredit: vollständige Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und Lohn- und Gehaltsunterlagen des Antragstellers.

• Höhe der Kreditsumme: bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, Obergrenze bei 500.000 Euro für Firmen mit höchstens 49 Mitarbeitern und bei 800.000 Euro für Firmen mit 50 Mitarbeitern und mehr.

• Zinssatz: 3 Prozent, da Kreditvergabe ohne eingehende Risikoprüfung erfolgt.

• Kreditlaufzeit: 10 Jahre, zwei Jahre lang tilgungsfrei.

• Verwendungszweck: für laufenden Geschäftsbetrieb bzw. für Investitionen. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Ablösung bestehender Firmenkredite sowie Gewinn- und Dividendenausschüttung in der Laufzeit.

Besonderheiten der neuen Corona-Soforthilfe:

Der Staat haftet für das Darlehen zu 100 Prozent. Die zuständigen Hausbanken verzichten im Rahmen einer schnellen Bearbeitung auf Sicherheiten des Antragsstellers. Dafür ist der neue KfW-Schnellkredit aber auch nicht mit anderen KfW-Krediten kombinierbar und mit 3 Prozent verzinst. Der Schnellkredit soll als Sofortmaßnahme/Überbrückungshilfe in den nächsten Wochen genutzt werden. Die KfW weist darauf hin: Wenn Firmen gerade den langwierigeren Prüfprozess für einen regulären KfW-Sonderkredit durchlaufen und dieser genehmigt wird, dann können sie den KfW-Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen und auf den günstigeren KfW-Sonderkredit umsteigen.

LIM-Tipp: Auf der Internetseite der KfW finden KMU alle Details und Formulare zum KfW-Schnellkredit. Auch ein kurzes Video mit Basisinfos von KfW-Experte Markus Merzbach ist abrufbar:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html

(Stand 7. April 2020, Angaben ohne Gewähr)

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