LIM fordert rasche Lösung für abschiebungsbedrohte Beschäftigte

Der Liberale Mittelstand Baden-Württemberg e.V. (LIM) unterstützt die Initiative baden-württembergischer Unternehmer „Bleiberecht für Geflüchtete mit einem festen Arbeits- und Ausbildungsplatz“ für eine Lösung der Aufenthaltsfrage beschäftigter aber abschiebungsbedrohter Migranten.

Die 80 renommierten Unternehmer und Handwerker aus unserem Bundesland mit insgesamt über 545.000 Mitarbeitern haben rund 2.000 Geflüchtete in fester Anstellung oder Ausbildung beschäftigt, von denen einer Vielzahl die Abschiebung droht.

So forderte der Trigema-Chef Wolfgang Grupp, Mitunterzeichner der Initiative, kürzlich in einer Veranstaltung in Oftersheim eine Bleibeperspektive für gut integrierte abschiebungsbedrohte Mitarbeiter. „Für Unternehmen, die händeringend nach Auszubildenden und Mitarbeitern suchen, ist es eine Zumutung, in ständiger Sorge um den Verlust gut integrierter Mitarbeiter, die Steuern und Sozialabgaben zahlen, zu sein.“, so LIM-Landeschef Dr. Thilo Scholpp.

Es sei an der Landesregierung, so Scholpp, hier für schnelle Abhilfe zu sorgen, damit Baden-Württemberg nicht weiter ins Hintertreffen gerate und seine Chancen, nicht zuletzt für Unternehmen und die betroffenen Menschen nutze.

Möglichst schnell sollte ein Einwanderungsgesetz, wie es die FDP seit Jahren fordert, die Zuwanderung grundsätzlich regeln. Ergänzend betonte Scholpp, dass für die akute Problematik, die die Unternehmer-Initiative benennt, eine rasche Lösung gefragt sei, die kurzfristig den betroffenen Unternehmen und Mitarbeitern hilft.

Es gibt einen Lösungsansatz, den das Aufenthaltsgesetz in § 60a bietet. Abschiebungsbedrohten Arbeitnehmern kann nach dieser Regelung ein sicherer Aufenthaltsstatus ermöglichen werden. Dies wäre, wie in NRW, mit einem einfachen Erlass der Landesregierung möglich, solange der Bundesgesetzgeber dies nicht konkret regelt.

Deshalb fordert die LIM zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg, zur Sicherung der Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmer und der betroffenen Menschen eine schnelle Umsetzung durch einen Erlass zum Aufenthaltsgesetz durch die Landesregierung.

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