Reutlingen: Liberaler Mittelstand informiert über Grundsteuerreform 2025

LIM Reutlingen

LIM-Veranstaltung: Generalsekretärin Sarah Zickler und Stephen Brauer MdL pochen auf Aufkommens-Neutralität und informieren Immobilienbesitzer.

Bei der ab 2025 geltenden neuen Grundsteuer kommt es allein auf die Größe des Grundstücks an, die Bebauung spielt keine Rolle mehr. Klaus-Dieter Modrow vom Reutlinger Gutachterausschuss schätzt die Lage so ein, dass für größere Grundstücke künftig etwas mehr und für kleinere etwas weniger gezahlt werden muss.

Diese Erkenntnis und weitere wichtige Informationen nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer einer Veranstaltung des Liberalen Mittelstands (LIM) im Reutlinger Europa-Institut mit. LIM-Generalsekretärin, Stadträtin und Immobilienexpertin Sarah Zickler, hatte die Idee dazu.

„Die Regierung hat uns Aufkommens-Neutralität versprochen“, erinnerte FDP-Landtagsabgeordneter Stephen Brauer. LIM Generalsekretärin Sarah Zickler sicherte zu, bei der Festlegung der künftigen Hebesätze darauf zu achten, dass es keine hohen Mehrbelastungen gibt. 

Grundsteuerwert ersetzt Einheitswert

LIM-Landesvorsitzender Dr. Thilo Scholpp freute sich über das große Interesse an der Grundsteuer-Veranstaltung. Er betonte die Wichtigkeit einer rechtzeitigen und umfassenden Information über die anstehenden Änderungen. Die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert.  Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der  Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten  Grundsteuerwert (bislang Einheitswert).

Großes Interesse am Thema Grundsteuer

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. 

Eine Senkung der Messzahl soll den größten Teil des im Vergleich zum bisherigen Einheitswert gestiegenen Wertes ausgleichen, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Durch eine Anpassung der Steuermesszahl können zudem besonders förderwürdige und förderbedürftige Zwecke unterstützt werden: So wird die Steuermesszahl um 30 Prozent reduziert, wenn ein Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Damit soll das Grundbedürfnis „Wohnen“ angemessen berücksichtigt werden. Sozialer Wohnungsbau und Kulturdenkmäler werden so ebenfalls begünstigt. 

Wer unbebautes Grundstück hat, muss mehr zahlen

Neu ist, dass die Kommunen die zusätzliche Grundsteuer C einführen können. Mit ihr können die Städte und Gemeinden einen höheren Hebesatz für baureife aber unbebaute Grundstück beschließen, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt. Stephen Brauer MdL kritisierte diese Lösung, weil sie in die Altersvorsorge eingreifen und das Zurückhalten von Bauplätzen für Kinder und Enkel verteuern könnte.

Was ändert sich für betriebliche Grundstücke?

Die Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke muss geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr für verfassungskonform hält. Weil die Länder von der bundesweiten Regelung abweichen können, führt Baden-Württemberg jetzt ein eigenes Modell durch, dass sich vor allem auf die Grundstücksgröße bezieht. Auch die neue Grundsteuer kann über die Betriebskosten auf die Miete umgelegt werden. Nicht betroffen von den Änderungen ist die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft geltende Grundsteuer A.

Eigentümer müssen bis Ende Oktober Daten liefern

Zunächst ermitteln die Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte bezogen auf den 1. Januar 2022. Diese müssen spätestens bis zum 30. Juni 2022 veröffentlicht sein. Im Lauf des Jahres 2022  werden die Eigentümerinnen und Eigentümer durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe soll elektronisch und wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. In dieser Steuererklärung für die Grundsteuer B sind vor allem die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Nach derzeitiger Planung muss diese Erklärung bis spätestens 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Großer Aufwand zu Lasten von Bürgern und Unternehmern

LIM-Generalsekretärin Sarah Zickler wundert sich über die Pflicht zu dieser Steuererklärung. Die für die Bewertung der Grundstücke erforderlichen Daten müssten eigentlich bei den Behörden vorliegen. Für den Abgeordneten Brauer ist das wieder ein Beweis dafür, dass Baden-Württemberg mit der Digitalisierung hinterherhinkt. Aus den Zuhörer-Reihen der LIM-Veranstaltung wurde der Verdacht geäußert, dass man mit der neuen Erklärung die Bürgerinnen und Bürger wieder „an die Kandare“ nehme. Wenn hier jemandem ein Fehler unterlaufe, könne er sehr schnell in Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung geraten. 

Foto, von links nach rechts: Stephen Brauer MdL, Sarah Zickler, Dr. Thilo Scholpp

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