CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelstandsgerecht gestalten

Die EU-Kommission hat im Rahmen der sogenannten „EU-Taxonomie“ einen Richtlinienvorschlag zur Neufassung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) der Unternehmen gemacht. Danach müssen Banken künftig in Erweiterung der „nicht finanziellen Berichterstattung“ zumindest die Taxonomie-fähigen Aktiva am Gesamtvermögen veröffentlichen. Hierzu wird wohl eine „Green Asset Ratio“ (GAR) eingeführt. Vermutlich werden alle Banken sich der Berichterstattung unterwerfen müssen, da ihre Geschäftsmodelle grundsätzlich als kapitalmarktorientiert anzusehen sind.  Infolgedessen dürften die Kreditinstitute schon sehr bald die Nachhaltigkeitsberichterstattung bei ihren Kunden zur Voraussetzung der Geschäftsverbindung machen – mit gravierenden Folgen für alle Unternehmen, unabhängig von gesetzlichen Berichtspflichten, Rechtsform und Größe.

Dieser Vorschlag der EU-Kommission schafft daher enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und stellt nicht zuletzt einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die soziale Marktwirtschaft dar, den wir Liberale kritisch sehen.

Die Struktur der deutschen Wirtschaft ist europaweit einzigartig und von kleinen und mittelständischen Familienunternehmen geprägt. Diese Unternehmen würden durch den Vorschlag überfordert und geschädigt werden. Wir fordern daher, dass die CSRD auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beschränkt bleibt – und zwar unabhängig von der Kapitalmarktorientierung.

Sobald und soweit CSRD dennoch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet wird, fordern wir

  • Proportionalität: Das Ausmaß der Berichtspflichten muss proportional zur Betriebsgröße gestaltet werden, um die Kosten zu begrenzen.
  • Konvergenz: Die Ausgestaltung muss synergetisch zu verwandten Standards wie z.B. ISO 14001 gehalten werden.
  • Übergangsfristen: Die Fristen für die Umsetzung müssen ausreichend bemessen sein.
  • Differenzierung: Ein differenzierter Ansatz nach Branchen und Ländern ist erforderlich.
  • Digitalisierung: Ein digitales Framework zur Generierung der Berichte muss bereitgestellt werden.
  • Hilfe bei der Umsetzung: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen sollen Anlaufstellen für solche KMUs schaffen, die die Berichterstattung freiwillig umsetzen.
  • Beteiligung: Für die weitere Ausgestaltung der CSRD, deren Treiber v.a. NGOs und Finanzwirtschaft sind, fordern wir die Beteiligung und Abstimmung mit der Realwirtschaft und insbesondere mit den Unternehmern, die die Kosten dafür tragen müssen.

Erarbeitet vom LFA Wirtschaft der FDP Bayern
Beschlossen vom LFA am 19.02.2022

Anregungen und Fragen richten Sie bitte an
Dipl.-Informatiker Martin Vesterling
Stellvertretender Landesvorsitzender, LiM Liberaler Mittelstand Bayern
Martin.Vesterling@liberaler-mittelstand-bayern.de

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