Der Staat als schlechter Einkäufer – Vergaberecht befreien, Wettbewerb ermöglichen

LiM fordert die FDP Bayern auf, sich für einen strukturierten und praxisnahen Bürokratieabbau einzusetzen. Für den Mittelstand braucht es weniger Belastung und mehr Orientierung statt immer neuer Regeln. Der Vorschlag setzt auf konkrete Rückmeldungen aus der Praxis, klare Prioritäten und umsetzbare Reformen. Damit entsteht eine belastbare Grundlage, um Bürokratie wirksam zu reduzieren und den Staat effizienter zu machen.

Der Parteitag möge beschließen:

 Öffentliche Beschaffung muss wieder marktwirtschaftlich funktionieren: weniger 
 Bürokratie, mehr Wettbewerb und mehr Vertrauen in wirtschaftliche Vernunft. Der 
 Staat ist einer der größten Auftraggeber der Wirtschaft – agiert jedoch häufig 
 wie sein eigener größter Bürokrat. Statt Wettbewerb zu ermöglichen, schafft das 
 Vergaberecht immer neue Vorschriften, ideologische Vorgaben und Verfahren, die 
 Projekte verzögern, verteuern und mittelständische Unternehmen ausschließen.

 Der Liberale Mittelstand fordert daher:

 1. Öffentliches Vergaberecht vereinfachen und wirtschaftlicher gestalten.
 Vergabeverfahren müssen deutlich vereinfacht und stärker an wirtschaftlicher 
 Vernunft ausgerichtet werden. Öffentliche Auftraggeber sollen offensichtlich 
 unrealistische Angebote aus der Wertung nehmen können, insbesondere extreme 
 Niedrigangebote, die häufig zu strategischer Unterkalkulation und späteren 
 Nachträgen führen. Gleichzeitig müssen Angebote sachlich bewertet werden können 
 – etwa durch strukturierte Bietergespräche, digitale Angebotsvergleiche sowie 
 moderne Planungsmethoden wie BIM oder digitale Vermessungstechnologien. Ziel ist 
 ein Vergaberecht, das schneller entscheidet, bessere Projekte ermöglicht und 
 Steuergelder effizienter einsetzt.

 2. Tariftreuepflicht ablehnen:
 Öffentliche Aufträge müssen nach Leistung, Qualität und Preis vergeben werden – 
 nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Tarifstrukturen. Die 
 Tariftreuepflicht verzerrt den Wettbewerb, weil leistungsfähige Unternehmen ohne 
 Tarifbindung trotz wettbewerbsfähiger Angebote häufig ausgeschlossen werden. Der 
 Staat darf keinen strukturellen Wettbewerbsvorteil für einzelne Marktakteure 
 schaffen. Vergaberecht darf kein Instrument staatlicher Lohnpolitik sein.

 3. Regionale mittelständische Unternehmen stärker beteiligen.
 Öffentliche Vergaben müssen mittelstandsfreundlicher und regionaler werden. 
 Ausschreibungen sollen stärker in mittelstandsgerechte Lose aufgeteilt und 
 überzogene Eignungsanforderungen reduziert werden, damit kleine und mittlere 
 Unternehmen realistische Chancen im Wettbewerb haben. Regionale Unternehmen 
 sichern Arbeitsplätze, bilden Fachkräfte aus und stärken die wirtschaftliche 
 Stabilität vor Ort. Gleichzeitig reduzieren kurze Wege Transportaufwand, 
 Fahrtzeiten und CO₂-Emissionen und ermöglichen eine schnellere und flexiblere 
 Umsetzung öffentlicher Projekte.

Begründung

Das öffentliche Vergaberecht ist über Jahre zu einem komplexen Bürokratiesystem geworden, das wirtschaftliche Entscheidungen erschwert und Investitionen verzögert. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass unrealistische Dumpingangebote den Zuschlag erhalten, Projekte durch Nachträge erheblich teurer werden und mittelständische Unternehmen durch formale Hürden vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.

Öffentliche Auftraggeber müssen wieder stärker nach wirtschaftlicher Vernunft entscheiden können. Staatliche Beschaffung darf nicht durch ideologische Vorgaben wie Tariftreuepflichten verzerrt werden, sondern muss sich an Leistung, Qualität und Preis orientieren.

Gleichzeitig bietet eine stärkere Beteiligung regionaler Unternehmen wirtschaftliche und ökologische Vorteile: kurze Wege, geringere Emissionen und eine stabilere regionale Wertschöpfung.

Eine liberale Vergabepolitik bedeutet daher: mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie und faire Chancen für den Mittelstand.“

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