Der Liberale Mittelstand Bayern fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung hin zu einer echten Liquidationssteuer.
Für alle Vermögensarten – insbesondere Unternehmensanteile, Wohneigentum, sogenannte junge Vermögen sowie weitere übertragbare Vermögenswerte – soll die Steuerpflicht ausschließlich dann entstehen, wenn das übertragene Vermögen tatsächlich gegen Geld veräußert wird („Liquidationsfall“). Damit wird die Besteuerung vom Zeitpunkt der Übertragung entkoppelt und an realen Liquiditätszufluss gebunden.
In diesem Zusammenhang fordert der Liberale Mittelstand Bayern:
- Begrenzung der Liquidationssteuer auf maximal fünf Jahre nach Vermögensübertragung:
Erfolgt innerhalb von fünf Jahren keine Veräußerung, entfällt die Steuerpflicht dauerhaft. - Gleichbehandlung außerfamiliärer Schenkungen mit innerfamiliären Übertragungen:
Die Liquidationsregelung ist unabhängig vom Verwandtschaftsgrad anzuwenden. Dies stärkt flexible Nachfolgelösungen und reduziert strukturelle Benachteiligungen nicht-familiärer Übergaben. - Bewertung erst im Liquidationsfall statt bei Übertragung:
Steuerrelevant ist der Veräußerungswert im Liquidationsfall. Rückwirkung wird dadurch ausgeschlossen.
Begründung
Die heutige Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung verursacht hohe wirtschaftliche und verwaltungstechnische Belastungen – bei gleichzeitig geringer steuerlicher Effizienz:
- Zwangsveräußerungen unter Wert: Die Steuerpflicht bei reinen Eigentumsübertragungen zwingt oft zur Liquidierung strategisch bedeutsamer Vermögenswerte – ohne dass dem Steuerpflichtigen überhaupt Mittel zur Verfügung stehen.
- Die Einführung der Liquidationssteuer verhindert Zwangsverkäufe und schützt gebundenes Betriebs- und Immobilienvermögen.
- Verfassungsrechtlich zweifelhafte Doppel- und Substanzbesteuerung: Vermögen, das aus versteuertem Einkommen gebildet wurde, wird erneut belastet – häufig ohne Rücksicht auf dessen Bindung im Betriebsvermögen.
- Hohe Verwaltungskosten durch Einzelfallbewertung: Die Bewertung von Betriebsvermögen, Immobilien oder Beteiligungen ist streitanfällig, teuer und ineffizient – sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung.
- Diskriminierung außerfamiliärer Nachfolgen: Die steuerliche Besserstellung innerfamiliärer Übergaben benachteiligt unternehmerische Lösungen und erschwert die Suche nach geeigneten Nachfolgern.
Der Umbau zur Liquidationssteuer orientiert sich am liberalen Leitprinzip der Leistungsfähigkeit und stellt sicher, dass nicht der Vermögenserhalt, sondern nur der reale Vermögenszuwachs an Geldwerten zur Besteuerung herangezogen wird. Gleichzeitig fördert er eine unternehmerfreundliche, gerechte und bürokratiearme Nachfolgeregelung – ohne Steuerschlupflöcher, aber mit klarem Fokus auf wirtschaftliche Rationalität und Rechtssicherheit.
Liquidationssteuer statt Erbschaftssteuer – Eigentum nur bei Verkauf besteuern


