Forderung | Reform der Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – fair, digital, mittelstandsfreundlich

Der Liberale Mittelstand Bayern fordert eine Reform der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Bundesebene. Ziel ist es, Missbrauch einzudämmen, die Eigenverantwortung zu stärken, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu reduzieren und das Gesundheitssystem effizienter und digitaler zu gestalten.

Folgende Maßnahmen sollen dabei geprüft und umgesetzt werden:

1. Begrenzung der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen pro Kalenderjahr:
Die aktuelle Regelung erlaubt bei mehrfachen Krankheitsphasen im selben Jahr eine unverhältnismäßige Belastung der Arbeitgeber. Eine Deckelung der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen pro Kalenderjahr erhöht Planungssicherheit und sorgt für gerechtere Lastenverteilung.

2. Einführung eines Karenztages bei Arbeitsunfähigkeit:
Am ersten Tag jeder Krankmeldung soll grundsätzlich keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgen. 

3. Lohnfortzahlung ab dem 2. Tag auf 80% reduzieren analog dem schwedischen Modell. 

4. Missbrauchsvermeidung bei digitalen Krankschreibungen:
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen ausschließlich von in Europa zugelassenen Ärztinnen und Ärzten mit verifizierter Praxisanschrift ausgestellt werden dürfen. 

5. Umstellung der eAU-Meldung von Holschuld durch den Arbeitgeber auf Bringschuld durch den Arbeitnehmer:
Arbeitgeber sind derzeit verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) aktiv bei den Krankenkassen abzurufen. Die Zuständigkeit zur unmittelbaren Übermittlung der Krankmeldung muss wieder beim Arbeitnehmer liegen. Dies kann durch formale Beauftragung zur Übermittlung der eAU durch die Krankenkasse an den oder die Arbeitgeber beim krankschreibenden Arzt erfolgen. Solange keine ordnungsgemäße Krankmeldung vorliegt, soll die Lohnfortzahlung vollständig ausgesetzt werden. 

6. Abschaffung der telefonischen Krankschreibung:
Die pandemiebedingt eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist wieder abzuschaffen. Eine Arbeitsunfähigkeit soll nur nach persönlicher ärztlicher Untersuchung oder qualifizierter Videosprechstunde festgestellt werden dürfen, um ärztliche Sorgfaltspflicht und Glaubwürdigkeit sicherzustellen.

Begründung:

Fehlzeiten verursachen in deutschen Unternehmen immense Kosten. Allein im Jahr 2023 lagen die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung laut Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bei rund 77 Milliarden Euro – mehr als der gesamte Verteidigungshaushalt. Für viele kleine und mittlere Betriebe stellen häufige Kurzzeiterkrankungen eine existenzielle Herausforderung dar: Sie führen zu Produktionsausfällen, Überlastung von Mitarbeitenden, organisatorischem Mehraufwand und steigenden Personalkosten.

Ein liberaler Staat vertraut auf die Eigenverantwortung seiner Bürgerinnen und Bürger – er muss aber auch wirksam gegen systematische Fehlanreize und Missbrauch vorgehen. Die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung ist ein Beispiel für eine gut gemeinte, aber strukturell missbrauchsanfällige Sonderregelung. Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil solcher Krankschreibungen ohne physischen ärztlichen Kontakt ausgestellt wurde. Gleiches gilt für Online-Plattformen, bei denen Ärztelisten, Facharztstand und Qualifikation nicht nachvollziehbar sind.

Ein Karenztag, wie er in vielen europäischen Ländern erfolgreich etabliert wurde, kann das System entlasten, Fehlanreize verringern und die Eigenverantwortung stärken – ohne den sozialen Schutz für vulnerable Gruppen zu gefährden (Vgl. Frankreich 3 Karenztage, Ab dem 4. Tag ca. 50 % des Gehalts Italien 3 Karenztage 50 % bis zum 20. Tag, danach 66,66 %,Portugal 3 Karenztage, Ab dem 4. Tag ca. 30 %–83,75 % des Gehalts)

Darüber hinaus muss die Digitalisierung im Gesundheitswesen praxistauglich gestaltet werden. Die aktuelle Holpflicht bei eAUs bedeutet für Unternehmen zusätzlichen Aufwand, rechtliche Unsicherheit und erschwert oft arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Fehlverhalten. Eine Bringschuld der Krankenkassen ist technisch realisierbar, datenschutzkonform umsetzbar und ein einfacher, wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau.

Deutschland braucht ein transparentes, faires und digital modernes System der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der tragenden Säule unserer Wirtschaft: des Mittelstands.

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