Mogelpackung Aktivrente – Selbstständige werden ungleich behandelt

Die neue Aktivrente soll Arbeit im Alter steuerlich belohnen - aber nur für Angestellte. Selbstständige bleiben außen vor. Der Liberale Mittelstand e.V. - Bundesvereinigung fordert gleiche Rechte und Fairness für alle, die im Alter weiterarbeiten und Verantwortung tragen.

Berlin/NRW, 16. Oktober 2025 – Die Bundesregierung hat die sogenannte Aktivrente beschlossen. Ab 2026 sollen Rentnerinnen und Rentner, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu lindern und erfahrene Arbeitskräfte länger im Berufsleben zu halten.
(t-online.de, 15.10.2025)

Was auf den ersten Blick nach einer gerechten und modernen Maßnahme klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung. Denn die neue Regelung gilt nur für ehemalige Angestellte, nicht aber für Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer, die auch im Alter weiterarbeiten.
(VGSD.de, 16.10.2025)

Ungleichbehandlung mit System

Der Liberale Mittelstand e.V. – Bundesvereinigung kritisiert diese Ungleichbehandlung deutlich.
„Es ist völlig unverständlich, warum ausgerechnet Selbstständige, die über Jahrzehnte Steuern zahlen, Arbeitsplätze schaffen und Verantwortung übernehmen, von dieser steuerlichen Entlastung ausgeschlossen werden“, erklärt Angelika Hießerich-Peter, Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands.
„Gerade sie sind es, die auch im Alter weiter Wertschöpfung leisten und Know-how sichern. Diese Trennung zwischen Angestellten und Selbstständigen ist nicht nur unfair, sondern ein politischer Fehler.“

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) arbeiten viele Selbstständige auch im Ruhestand weiter – aus wirtschaftlicher Notwendigkeit oder aus Leidenschaft.
Das DIW hält es für „schwer vermittelbar“, dass diese Gruppe von der Aktivrente ausgeschlossen wird.
(DIW Wochenbericht 25/2025)

Ein falsches Signal für Leistung und Eigenverantwortung

Auch Michael Siegeroth, Landesvorsitzender des Liberalen Mittelstands Nordrhein-Westfalen, findet deutliche Worte:
„Diese Regelung setzt ein fatales Signal. Wer sein Leben lang selbstständig war, soll im Alter nicht denselben steuerlichen Respekt erfahren wie jemand, der angestellt war. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und unserem liberalen Verständnis von Eigenverantwortung.“

Siegeroth betont weiter: „Gerade jetzt, wo Erfahrung, Unternehmergeist und Verlässlichkeit gefragt sind, darf die Politik nicht künstlich zwischen denjenigen unterscheiden, die ihr Einkommen über Lohnarbeit erzielen, und jenen, die ein Unternehmen führen. Der Staat sollte Leistung fördern – nicht verwalten.“

Forderung: Fairness statt Spaltung

Der Liberale Mittelstand e.V. – Bundesvereinigung fordert, dass die Aktivrente auch für Selbstständige gilt. Wenn die Bundesregierung wirklich beabsichtigt, Menschen im Ruhestand zum Weiterarbeiten zu motivieren, muss dies für alle Erwerbstätigen gleichermaßen gelten – unabhängig von ihrer Beschäftigungsform.

„Die Aktivrente darf kein exklusives Angestellten-Privileg bleiben“, so Hießerich-Peter.
„Leistung, Arbeit und Verantwortung im Alter verdienen Anerkennung – egal, ob sie im Handwerksbetrieb, im Familienunternehmen oder im Angestelltenverhältnis erbracht werden.“

Gut gemeint, schlecht gemacht

Die Aktivrente ist in ihrer Idee richtig, in ihrer Umsetzung aber ungerecht.
Anstatt Selbstständige erneut aus wichtigen Entlastungsmechanismen auszuschließen, muss die Politik endlich gleiche Rahmenbedingungen schaffen.
Wer Eigenverantwortung predigt, darf sie nicht steuerlich bestrafen.

Der Liberale Mittelstand e.V. – Bundesvereinigung wird sich weiterhin politisch dafür einsetzen, dass die Regelung nachgebessert und die Gleichstellung von Selbstständigen endlich verwirklicht wird.

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