Selbständigkeit stärken – Rechtssicherheit schaffen – Scheinselbständigkeit klar begrenzen

LiM fordert die FDP Bayern auf, sich für eine rechtssichere Stärkung der Selbständigkeit einzusetzen. Für den Mittelstand braucht es klare Kriterien statt Unsicherheit und Generalverdacht. Der Vorschlag schützt echte Selbständigkeit, begrenzt Missbrauch und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für mehr unternehmerische Freiheit.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die FDP Bayern setzt sich auf Bundesebene dafür ein, die Selbständigkeit als eigenständige und gleichwertige Erwerbsform rechtlich zu stärken und wirksam zu schützen.

Ziel ist es,

  • Rechtssicherheit für Selbständige und Auftraggeber deutlich zu erhöhen,
  • echte Selbständigkeit vor Fehlklassifizierung zu schützen und
  • Missbrauch sowie prekäre Formen der Selbständigkeit gezielt zu verhindern, ohne selbständige Tätigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu drängen.

Zur Umsetzung („Wie“) setzt sich die FDP Bayern insbesondere ein für:

1. Klare und gesetzlich verankerte Positivkriterien für Selbständigkeit

Die Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung soll künftig auf klaren, praxisnahen Positivkriterien beruhen.

Dabei ist insbesondere festzulegen, dass Selbständigkeit vorliegt, wenn mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllt sind:

  • unternehmerische Entscheidungsfreiheit (z. B. hinsichtlich Zeit, Ort und Ausführung)
  • eigenes wirtschaftliches Risiko
  • Tätigkeit für mehrere Auftraggeber oder Marktöffnung
  • eigener Marktauftritt
  • fehlende Eingliederung in betriebliche Strukturen

Dabei gilt ausdrücklich:

  • Einzelne Vorgaben durch Auftraggeber dürfen nicht automatisch zur Einstufung als Beschäftigung führen
  • Projektbezogene Tätigkeiten – auch mit nur einem Auftraggeber – sind grundsätzlich zulässig und kein hinreichendes Kriterium für Scheinselbständigkeit

2. Einführung einer Honorarorientierung als Regelindikator

Zur besseren Abgrenzung soll eine praxisnahe Honorarorientierung eingeführt werden:

  • Ein deutlich über dem Vergleichslohn liegendes Honorar gilt als starkes Indiz für Selbständigkeit
  • Als Orientierung dient ein Niveau von mindestens 140 % eines vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Einkommens
  • Bei Unterschreitung erfolgt eine vertiefte Prüfung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände

3. Vorrang der tatsächlichen unternehmerischen Tätigkeit

Bei der Bewertung ist die gelebte unternehmerische Realität maßgeblich.

  • Unternehmerische Freiheit und Risiko sind zentral zu gewichten
  • Starre Prüfschemata und pauschale Kriterien sind zurückzudrängen

4. Schutz vor faktischer Zwangseingliederung

Es ist sicherzustellen, dass:

  • Selbständige Tätigkeiten nicht gegen den Willen der Beteiligten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgedeutet werden
  • Eine solche Einstufung nur bei nachweislichem Missbrauch erfolgt

5. Reform der Statusfeststellung

Das Statusfeststellungsverfahren ist so weiterzuentwickeln, dass:

  • schnelle, verbindliche und rechtssichere Entscheidungen möglich sind
  • Generalverdacht durch klare gesetzliche Leitplanken ersetzt wird
  • Auftraggeber und Selbständige Planungssicherheit erhalten

Begründung

Selbständige und Freiberufler sind ein zentraler Bestandteil des Mittelstands und tragen wesentlich zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei.

Die aktuelle Rechtslage ist jedoch von erheblicher Unsicherheit geprägt. Insbesondere die Praxis der Statusfeststellung führt dazu, dass selbständige Tätigkeiten häufig unter Generalverdacht geraten.

Dies hat spürbare negative Effekte:

  • Rückgang freier Projektarbeit
  • Verlagerung von Wertschöpfung ins Ausland
  • Investitionshemmnisse und steigende Bürokratie

Zugleich ist eine Entwicklung erkennbar, bei der selbständige Tätigkeiten zunehmend restriktiv bewertet und strukturell in Richtung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gedrängt werden.

Dies widerspricht einem liberalen Verständnis von Erwerbsfreiheit.

Die FDP Bayern setzt dem einen klaren ordnungspolitischen Ansatz entgegen:

👉 Selbständigkeit schützen und ermöglichen – Missbrauch gezielt bekämpfen.

Dafür braucht es klare Kriterien, nachvollziehbare Regeln und einen verlässlichen Rechtsrahmen, der unternehmerische Freiheit respektiert und gleichzeitig soziale Fehlentwicklungen verhindert.

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