Tarifautonomie schützen – staatliche Tariftreuevorgaben auf den Prüfstand

Tarifautonomie ist keine Tarifpflicht. Auch tarifungebundene Unternehmen müssen bei öffentlichen Aufträgen faire Chancen haben, sofern sie die gesetzlichen Mindeststandards einhalten. Die FDP Bayern fordert deshalb, staatliche Tariftreuevorgaben umfassend auf ihre Vereinbarkeit mit der Tarifautonomie und der unternehmerischen Freiheit zu prüfen. Bei erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln soll eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht angestrebt werden.

Antragsteller: Liberaler Mittelstand Bayern

Antrag

Die FDP Bayern setzt sich dafür ein, bestehende und geplante gesetzliche Tariftreuevorgaben im Vergaberecht einer erneuten und umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Verpflichtung tarifungebundener Unternehmen zur Einhaltung staatlich vorgegebener Tarifbedingungen mit der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG und der unternehmerischen Freiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.

Bestehen hierbei erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel, ist eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht auf geeignetem verfassungsprozessualem Weg anzustreben.

Begründung

Tarifautonomie bedeutet Freiheit: Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheiden selbst, ob sie sich tariflich binden und welche Arbeitsbedingungen sie vereinbaren. Der Staat hat hierfür den rechtlichen Rahmen zu gewährleisten – er darf Tarifpolitik aber nicht durch seine Marktmacht als öffentlicher Auftraggeber ersetzen.

Tariftreuevorgaben greifen in diesen freien Wettbewerb ein. Sie verpflichten auch tarifungebundene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen faktisch zur Anwendung fremd ausgehandelter Tarifbedingungen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen werden dadurch mit zusätzlichen Kosten, Nachweispflichten und Marktzugangshürden belastet.

Wer gesetzliche Mindeststandards einhält, muss grundsätzlich die gleiche Chance auf einen öffentlichen Auftrag haben wie ein tarifgebundenes Unternehmen.

Tarifautonomie ist keine Tarifpflicht.

Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung braucht selbstbewusste Tarifpartner, faire Wettbewerbsbedingungen und einen Staat, der Regeln setzt – aber nicht selbst zum Tarifakteur wird.

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