Der Liberale Mittelstand spricht sich klar gegen ungerechtfertigte Rückforderungen von Corona-Soforthilfen bei Solo-Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) aus. Diese Betriebe, insbesondere im Bereich Friseure, Kosmetik und andere Dienstleister, haben während der Pandemie erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen bewältigen müssen und stehen weiterhin unter Druck. Es ist daher nicht gerecht, diese Betriebe zusätzlich zu belasten, wie die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Baden-Württemberg gezeigt haben, die den Vertrauensschutz der Unternehmen betont haben.
Die Rückforderungen sollten in Übereinstimmung mit den üblichen Verjährungsfristen zwischen Kaufleuten behandelt werden, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu gewährleisten.
Gleichzeitig erkennen wir sehr wohl die Notwendigkeit an, gegen Missbrauch vorzugehen. Während der Pandemie gab es Fälle, in denen Mittel unrechtmäßig bezogen wurden. Eine sorgfältige Überprüfung ist daher unabdingbar, um sicherzustellen, dass diejenigen, die wirklich Hilfe benötigten und berechtigterweise Unterstützung erhalten haben, geschützt werden, während diejenigen, die eindeutig missbräuchlich handelten, zur Rechenschaft gezogen werden.
Unsere Position ist klar: Wir stehen für Fairness und Gerechtigkeit und setzen uns dafür ein, dass die ehrlichen und hart arbeitenden Unternehmerinnen und Unternehmer nicht unnötig zusätzlich belastet werden.
Für weitere Informationen können Sie den ausführlichen Artikel zum Thema Rückforderungen von Corona-Soforthilfen auf Tagesschau.de lesen: Rückforderungen Corona Soforthilfen.