Nein Frau Bas! – Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung werden sehr wohl über Steuerabgaben belastet. Der größere Skandal ist jedoch die unfaire Belastung der Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und solcher Selbstständiger, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Selbstständige Unternehmer, Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie viele weitere freie Berufe – tragen eine besondere Verantwortung: Sie sichern ihre Altersvorsorge eigenständig über Pflichtbeiträge. Gleichzeitig finanzieren sie über ihre Steuern die gesetzliche Rentenversicherung, ohne daraus selbst Leistungen zu erhalten.
Der Liberale Mittelstand sieht hierin eine doppelte Belastung, die ordnungspolitisch und steuerlich ungerecht ist. Unser Verband fordert daher eine faire Entlastung: Beiträge zum Versorgungswerk sollen steuerlich so berücksichtigt werden, dass die doppelte Last für die Mitglieder aufgehoben wird – Verfassungsklage wird derzeit geprüft.
Die Lösung ist einfach, gerecht und im Sinne der Selbstverantwortung: Wer ein eigenes Vorsorgesystem hat, darf nicht zusätzlich ein fremdes System mitfinanzieren, aus dem er keine Leistungen bezieht. Dies entspricht dem Prinzip der klaren, fairen Abgabenstruktur, für das der Liberale Mittelstand steht.
Wir setzen uns dafür ein, dass freie Berufe gleiche Bedingungen wie andere Erwerbstätige erhalten und ihre Altersvorsorge ohne versteckte Mehrbelastung planen können.


