Was fordern wir ? Die Halberstädter Erklärung des Liberalen Mittelstand konkret erklärt. TEIL 1

Wir fordern schon lange: Deutschland braucht eine Wirtschaftswende, Deutschland braucht eine Mentalitätswende, Mut zu neuen Ideen, Mut zur Diskussion, Mut zum Widerspruch..

Steuer-und Abgaberecht, Doppelter Grundfreibetrag, kurz erklärt…..

Wir fordern: Erhöhung auf den doppelten Grundfreibetrag gem. §32a Abs. 1, 4 u. 5 EStG für gewerbliche, freiberufliche und landwirtschaftliche Einkommen.

Was bedeutet das? Der Grundfreibetrag ist der Betrag der Bruttoeinkünfte, bis zu dem keine Einkommensteuer einfällt. Er liegt augenblicklich für unverheiratete bei ca. 12.000 €, für Verheiratete bei 24.000 €.

Wir fordern nun, dass für Selbstständige (Gewerbetreibende, Handwerker, Kaufleute, Freiberufler, Landwirte) dieser Freibetrag verdoppelt wird.

Warum fordern wir das? Der selbstständige Unternehmer hat keine Lobby, sondern wird vielmehr von oben aber auch von unten gedrückt. Die Bereitschaft sich eine selbstständige Existenz aufzubauen ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Hier muss ein Umdenken eingeleitet werden, hier muss gezeigt werden: Unternehmertum ist gewollt und soll honoriert werden.

Weiterhin hat der selbstständige Unternehmer höhere wirtschaftliche Risiken als der Angestellte, Vorstandsvorsitzende großer Unternehmen oder Beamte. Auch der Arbeitseinsatz ist im Regelfall ein höherer. Trotz alledem liegt das Einkommen von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen weit unter dem von Vorstandsvorsitzenden größerer Unternehmen, unter dem vieler im öffentlichen Sektor Tätigen und gutverdienender Arbeitnehmer. Um die spezielle Situation, die Risiken und die Mehrarbeit gerechter abbilden zu können, ist die Verdopplung der Freibeträge ein erster Schritt, Um denen, die vieles in unserem Land tragen den verdienten Respekt zukommen zu lassen.. Alleine das Risiko Kredite aufzunehmen und die Last diese ab zu zahlen ist eine starke Einschränkung in der persönlichen wirtschaftlichen Sicherheit und der sozialen Freiheit.

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen) eines selbstständigen Unternehmers bei gleichem Betrag letztendlich mit einem geringeren tatsächlich zur Verfügung stehenden Nettobeitrag im Vergleich zum Arbeitnehmer verbunden ist. Ursächlich hierfür ist, dass bei Krediten lediglich die Zinsen angesetzt werden, die Tilgung hingegen nicht. D. h. der Unternehmer versteuert zumindest in gewissen Jahren mehr, als ihm letztendlich netto zur Verfügung steht. Zwar stehen dem Unternehmer Abschreibungen zu, doch können diese den signifikanten Liquiditätsnachteil oftmals nicht ausgleichen. Die zusätzliche Liquidität aus der Erhöhung der Freibeträge ermöglicht dem Unternehmer weitere Investitionen aus eigenen Mitteln.

Die Einführung des doppelten Freibetrags ist denen geschuldet, die Risiken eingehen, für die persönlich Haftenden, die Unternehmen gründen, die oftmals einen Zeitaufwand benötigen, der weit über 40 Stunden liegt, für diejenigen die das Rückgrat unserer Gesellschaft sind. Die Inhaber(innen) kleiner und mittlerer Unternehmen. Es ist nicht nur ein wirtschaftliches Gebot, es ist ein Gebot der Fairness, des Respekts und der Anerkennung.

Weitere Beiträge