Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz wird nur kosmetisch nachgebessert

Heute hat der Thüringer Landtag eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes verabschiedet. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Freien Demokraten und Vorsitzender des Liberalen Mittelstandes Thüringen e.V.:

„Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte ohnegleichen. Es hat sich so gut bewährt, dass seine Regelungen von keinem anderen Bundesland übernommen worden sind. Nicht mal die rot-grün-rote Regierung in Berlin vermochte sich dafür zu begeistern. Und nun: Ironie aus! R2G und CDU haben das Gesetz lediglich kosmetisch nachgebessert. Wirklich verändern wird sich dadurch wenig. Es ist jedoch an der Zeit, ein modernes sowie die Lebenswirklichkeit widerspiegelndes Ladenöffnungsgesetz zu verabschieden.“

Der Unsinn und die Fehlwirkung des Gesetzes werden immer wieder in der Praxis deutlich. Zwei Beispiele: Studentinnen, die gern an vorlesungsfreien Samstagen nebenher in einem Modegeschäft jobben möchten, dürfen dies an zwei Samstagen im Monat nicht. Rentner, die gern an den besonders kundenintensiven Samstagen im örtlichen Gartenmarkt aushelfen möchten, sehen sich mit einem Arbeitsverbot an zwei der vier monatlichen Samstage konfrontiert.

„Ich frage mich, weshalb Rot-Rot-Grün und CDU wähnen, die beispielhaft genannten Personen vor ihrer Arbeitsmotivation schützen zu müssen, während genau dies bei Busfahrern, Kellnern und Krankenschwestern nicht notwendig sein soll. Warum legt Thüringen als einziges Bundesland den Einzelhändlern und deren Mitarbeitern solche Steine in den Weg?“, so Kemmerich.

Weitere Beiträge