Bundesverfassungsgericht kippt den Berliner Mietendeckel
Es fehlte die Gesetzgebungskompetenz
Der Berliner Mietendeckel ist wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin verfassungswidrig und damit nichtig. „Diese Entscheidung war erwartbar und wird von der Wohnungswirtschaft sehr begrüßt, weil dadurch ein wesentliches Hemmnis für den Bau neuer Wohnungen vom Tisch ist.,“ so die wohnungspolitische Sprecherin der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand Sarah Zickler.
Allerdings muss die politische Grundhaltung der Gesetzesinitiatoren in Berlin weiterhin große Sorgen bereiten: „Das Bundesverfassungsgericht hat zwar das Gesetz gekippt, über die Verfassungsmäßigkeit seiner Inhalte hat das Gericht aber keine Aussage gemacht. Das war nicht Gegenstand des Verfahrens. Wenn Rot-Rot-Grün nach der Bundestagswahl im September auf Bundesebene die Regierung stellen sollte, kommt mit Sicherheit ein zweiter Anlauf des Mietendeckels als Bundesgesetz. Auch, wenn man an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesinhalts ebenfalls verfassungsrechtliche Zweifel haben darf, müsste das BVerfG darüber erneut entscheiden. Das bedeutet weitere Jahre der Unsicherheit und eine weiterhin angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, weil die Investoren sich bis zum Urteil zurückhalten würden,“ so Zickler weiter.
Den Mietern, denen der Mietendeckel vermeintlich helfen sollte, wurde jedenfalls ein Bärendienst erwiesen, zumal viele durch die Nachzahlungen in finanzielle Bedrängnis geraten dürften.
Gegen zu hohe Mieten gibt es nur ein wirksames und nachhaltiges Mittel: Wohnungen bauen! Das wird aber nur geschehen, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen. Der Mietendeckel jedenfalls ist kontraproduktiv.