Scharfe Kritik übt die Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand an dem sogenannten Trilog-Ergebnis zur EU-Lieferkettenrichtlinie. Diese stelle eine erhebliche Verschlechterung gegenüber dem in Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dar. „Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie birgt erhebliche unternehmerische Risiken für kleine und mittlere Unternehmen und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der mittelständischen Wirtschaft. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Regelungen auf Drängen der FDP nicht zustimmen werde,“ so die Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands, Angelika Hießerich-Peter.
Das Trilog-Ergebnis, das am im Dezember 2023 von EU-Parlament, EU-Kommission und Rat vereinbart wurde, zielt darauf ab, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten europäischer Unternehmen zu stärken. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich dieses Ziel, legte jedoch großen Wert darauf, dass die Regelungen effektiv, fair und bürokratisch verträglich sein sollten, insbesondere im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Diesem Anliegen der Bundesregierung entspricht das Trilog-Ergebnis nach Auffassung des Liberalen Mittelstands jedoch in keiner Hinsicht, da es nicht den Anforderungen einer ausgewogenen und tragfähigen Lösung entspreche, so die Vorsitzende Hießerich-Peter.
Der Bundesverband Liberaler Mittelstand kritisiert besonders, die starke Ausweitung des Anwendungsbereiches, da das Trilog-Ergebnis deutlich mehr Unternehmen als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasse. Besonders die KMU würden dadurch stärker als bisher belastet. Allein im Bausektor als sogenanntem Risikosektor sollen laut EU-Kommission zusätzlich EU-weit 850 Bauunternehmen unter die Regelungen fallen.
Auch die vorgesehenen Haftungsregelungen würden die Unternehmen erheblich belasten, da sie sich künftig auf alle Geschäftsbeziehungen entlang der Zulieferkette sowie der entlang der Absatzkette beziehen. Die geplante Einführung einer zivilrechtlichen Haftung bei Sorgfaltspflichtverstößen stelle zudem einen Wettbewerbsnachteil kleinerer Unternehmen gegenüber den Großkonzernen dar, so der Liberale Mittelstand.
Eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung für die Unternehmen gehe auch mit der von der EU geplanten Verpflichtung zur Aufstellung eines Klimaplans zur Einhaltung des Pariser Abkommens einher. Aus Sicht des Liberalen Mittelstands steht eine derartige Verpflichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem von der Richtlinie verfolgten Ziel.
Auch hinsichtlich der Betroffenenrechte schieße das Triliog-Ergebnis weit über das Ziel hinaus, indem es im Umweltrecht ein Beschwerderecht für NGOs auch ohne eigene Betroffenheit vorsieht, so der Liberale Mittelstand.
Als unangemessen und unverhältnismäßig lehnt der Liberale Mittelstand die verpflichtende umsatzbezogene Bußgeldbemessung ab, da sie unabhängig von der Schwere der Verstöße gelten soll.
Nach Auffassung des Liberalen Mittelstandes werde das Trilog-Ergebnis dazu führen, dass deutsche Unternehmen sich aus internationalen Lieferbeziehungen zurückziehen. Das könnte nicht nur den Wettbewerb, sondern auch die Menschenrechts- und Umweltsituation in betroffenen Ländern verschlechtern.
Der Liberale Mittelstand setzt sich weiterhin für eine ausgewogenere und mittelstandsorientierte Lösung in Bezug auf die EU-Lieferkettenrichtlinie ein. „Wir fordern, dass die Interessen der KMUs durch die EU-Kommission angemessen berücksichtigt werden und die Bürokratiebelastung minimiert wird. So wie sich die EU-Kommission derzeit die Lieferkettenrichtlinie vorstellt, kann die Bundesregierung dem auf keinen Fall zustimmen. Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNE) muss hier klar die Interessen des deutschen Mittelstands vertreten.“, so die Bundesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter.