Jetzt ist es amtlich: Der sogenannte „Betrachtungszeitraum“ bei der Corona-Soforthilfe 2020 kann rückwirkend nicht geändert werden. Das bestätigt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Dolde, Mayen & Partner im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Es stützt sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung nach Artikel 3, Absatz 1 Grundgesetz. Dieser gebiete es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.
Differenzierungen würde nicht ausgeschlossen, sie bedürften jedoch der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien. Laut dem Gutachten würden bei einer nachträglichen Flexibilisierung die sogenannten Vergleichsgruppen ungleich behandelt.
Was bedeutet dies? Damit bleibt es bei den bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Corona-Soforthilfe, mit denen existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu Beginn der Pandemie abgefedert wurden.
Die Folge: zahlreiche Mittelständler und Selbstständige müssen ihre Corona-Soforthilfe nun zurückzahlen. Außer Spesen nichts gewesen.
Für LIM-Landesvorsitzenden Dr. Thilo Scholpp kommt die Stellungnahme aus dem Ministerium viel zu spät: „Es war schon nach Jahresende 2020 offensichtlich, dass der starre Betrachtungszeitraum nicht den unternehmerischen Realitäten entspricht. Bei allem Verständnis für das schnelle Reagieren in der Corona-Hochphase – leider hat das Wirtschaftsministerium hier eine falsche Vorgabe gemacht.“
Ausbaden, so der Vorsitzende des Liberalen Mittelstands BW, müssen den Fehler jetzt die Unternehmen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, werde so nicht eingehalten. Im Übrigen habe die FDP-Landtagsfraktion bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst jetzt lieferte das Ministerium die Stellungnahme.
Nachteil Baden-Württemberg: Dass es anders geht, zeigen andere Bundesländer. Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt. Alle werden hier gleich behandelt.
Immerhin stellt Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Aussicht: „Rechtswidrig darf sich der Staat nicht verhalten. Umso mehr setze ich mich jetzt mit Nachdruck dafür ein, dass kein Unternehmen durch eine Rückzahlung in seiner Existenz gefährdet wird. Wir werden alle Spielräume für großzügige Lösungen bei der Schlussabrechnung nutzen.“
Mehr zum Gutachten lesen Sie HIER