CCCS: Verschärfung des PolG in BW

Meldung des CCCS vom 6.11.2018
Seit einigen Tagen kursiert der Entwurf des Innenministeriums für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg. Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es um eines der schärfsten in Deutschland.

Besonders möchten wir der Einführung einer Online-Durchsuchung widersprechen, also der heimlichen Durchsuchung der Inhalte eines Gerätes aus der Ferne. In unserer Pressemitteilung haben wir einige prinzipielle Argumente gegen eine solche Möglichkeit dargelegt, fordern aber auch Verbesserungen an dem Entwurf, so sich das Parlament für diese Maßnahme entscheiden sollte.

Einige weitere Punkte der geplanten Neuerungen:

Gewahrsam für Unschuldige
Willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen)
DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks
Bodycams auch in Gebäuden
Der CCCS widerspricht der Einführung dieser Maßnahmen entschieden und fordert, im Gegenteil, die Rücknahme der 2017 eingeführten Quellen-TKÜ. CCCS Statement an die Presse und die Öffentlichkeit .

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