Corona und Grenzübertritte – was müssen BW-Mittelständler bei Fahrten in Nachbarländer beachten?

Offiziell sind die Grenzen zu unseren Nachbarländern Frankreich und Schweiz zu. Doch gelten für Grenzpendler und Firmen in den betroffenen Gegenden Ausnahmen – es soll verhindert werden, dass Lieferketten stoppen oder wichtige Unternehmen kein Personal mehr einsetzen können. Was müssen Sie als Mittelständler in Baden-Württemberg beachten?

Grenzkontrollen
Seit Ende letzter Woche finden im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzgebiet Verkehrs- und Personenkontrollen statt, um den grenzüberschreitenden Verkehr „auf das unabdingbar notwendige Maß zu begrenzen“, so der Innenminister Thomas Strobl. „Es geht darum, Infektionsketten abzuschneiden und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“

Pendler-Regelung
Für Berufspender wurden in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Regierungspräsidium Freiburg folgende Regelungen getroffen:

Arbeitgeber können „Grenzübertrittsbescheinigungen“ für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausstellen, in Kooperation mit den Kommunen.

Grenzübertrittsbescheinigungen bitte an die Kommunen senden, als PDF-Dokument. Diese unterschreiben und siegeln ein Exemplar und übersenden es an die Arbeitgeber zurück.

Die Arbeitgeber und Gemeinden erfassen die ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigungen, um zu wissen, welche Mitarbeiter weiterhin die Grenze überqueren.

Grenzübertrittsbescheinigung
Eine Grenzübertrittsbescheinigung der Regierungspräsiden ist online für Unternehmer verfügbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenzübertrittsbescheinigung-Baden-Württemberg.pdf <https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenz%C3%BCbertrittsbescheinigung-Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf> .

Euro-Airport
Der Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg liegt im Risikogebiet Grand Est. Solange der Flugbetrieb aufrechterhalten wird, können Sie als Firma Fluggäste abgeholen und zurück nach Deutschland bringen. Die Fluggäste sollten bei der Ankunft am Euro Airport die von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Verhaltensweisen beachten.

Infos Bundespolizei zur Aus- und Einreise: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3.

(Stand 18. März 2020, Angaben ohne Gewähr)

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