Energiekostenzuschüsse vom Staat – bis 31. August für die erste Förderstufe anmelden

Die steigenden Strom- und Energiepreise sind für Unternehmen eine enorme Belastung. Neben eigenen Sparmaßnahmen, sofern möglich, können auch Mittelständler ab sofort staatliche Zuschüsse abrufen. Möglich macht es das Energiekostendämpfungsgesetz, das über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird.

Nicole Rauscher, stellv. LIM-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, ist Expertin für KMU-Förderprogramme. Sie weist darauf hin, dass die Anträge für die erste Förderphase bis zum 31.08.2022 eingereicht werden müssen. Die Registrierung erfolgt über ein Portal des BAFA: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/seu

Zuschuss für Gas- und Stromkosten

„Es geht um den Zeitraum Februar bis September 2022. Wenn die Unterlagen positiv vom BAFA geprüft worden sind, erfolgt eine Zahlung von 80% des Gesamtförderbeitrages“, erklärt Nicole Rauscher. Die Bundesregierung habe einen Fördertopf von 5 Mrd. Euro aufgelegt.

Was und wie wird gefördert? Es geht um Beihilfen für die Kosten von Gas und Strom. Über drei Förderstufen fließen die staatlichen Zuschüsse. Innerhalb der Stufen gibt es Unterscheidungen wie Wirtschaftsbranche, Zuschussquote, Maximalbetrag und möglichem Betriebsverlust.

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Bei der Zuschussquote sind je nach Betriebsbewertung 20 bis 70 Prozent von den Einbußen möglich, die durch die hohen Energiekosten entstanden sind.

Tipp der LIM-Expertin Nicole Rauscher: Mittelständler mit Gebäudebestand und Produktionsflächen sollten sich auf jeden Fall in Sachen energetische Sanierung, PV-Anlage, Wärmedämmung, autonome Wärmeerzeugung, LED-Systeme oder smarte Haustechnik beraten lassen. „Durch vielfältige Maßnahmen können Betriebe Geld sparen, zudem gibt es auch in diesen Bereichen Förderungen durch Land, Bund und EU.“

Weitere Informationen zu Förderprogrammen können Sie bei unserer stellv. Landesvorsitzenden anfordern: n.rauscher@lim-bw.de

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