Restaurants, Cafés & Hotelbetriebe im Lande: Stabilisierungshilfe Corona jetzt beschlossen. Ziel: Insolvenzen verhindern

Zum Glück können wir im Land wieder ein Restaurant besuchen, ein Eis oder einen Kuchen essen im Café oder auf der Terrasse bei Bier und Maultaschen die Sonne genießen. Doch für die Gastro- und Hotelbranche sieht es weiterhin düster aus. Die Umsatzverluste der letzten Wochen lassen sich nie und nimmer reinholen. Hinzu kommt: Catering, Familienfeste, Feiern, Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse fallen ebenfalls aus oder werden nur in Kleingruppen in Hotels und Lokalen stattfinden dürfen.

Hilfe bei Liquiditätsengpass & Verknüpfung mit Bundesprogramm

Niemand in Baden-Württemberg kann jedoch Interesse an Massen-Insolvenzen, Arbeitsplatzverlust und Depression in der Branche haben. Gut essen und trinken, Gastfreundschaft und Hotellerie sind Markenzeichen im „Ländle“. Die Landesregierung weiß um die Bedeutung und hat deshalb am 26. Mai eine Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Die Betriebe dieser Branche waren besonders früh und wirtschaftlich besonders stark betroffen. Daher soll das Hotel- und Gaststättengewerbe im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate bekommen.

Umsatzrückgang bis 100 Prozent

Tourismusminister Guido Wolf, CDU, sagte: „Die Wiedereröffnungen für die Speisegastronomie sind wichtige erste Schritte. Bei schönem Wetter haben die Gäste nach den Rückmeldungen, die wir erhalten, in den ersten Tagen die Außengastronomie zwar ordentlich besucht, im Innenbereich sind die Gäste aber sehr zurückhaltend. Es war zu erwarten und hat sich daher leider in den ersten Tagen bestätigt: Die Gastronomie wird noch längere Zeit mit erheblichen Einbußen rechnen müssen. Vielen Hotels und Gastronomiebetrieben steht das Wasser bis zum Hals. Wir brauchen schnelle Hilfen, um das Überleben zahlreicher Betriebe zu sichern.“

Durch die Corona-Epidemie kann es bei den genannten Branchen zu Umsatzrückgängen zwischen 80 und 100 Prozent kommen. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente, also rechnerisch Vollbeschäftigten. Wie bei der bisherigen Soforthilfe soll die Antragstellung über die Industrie- und Handelskammern und die Auszahlung durch die L-Bank erfolgen.

Weitere Informationen: www.wm.baden-wuerttemberg.de

(Foto: Sansibar by Breuninger Stuttgart, Copyright: Breuninger)

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