Soforthilfeprogramm für KMU im Ländle: Erste Nachbesserung für Mittelständler sofort umgesetzt

Die Verunsicherung nach der ersten Antragswelle für die Soforthilfe-Unterstützung konnte die Landesregierung umgehend befrieden. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am Wochenende erklärt: „Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“.

In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar, so die Ministerin, „dass sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren“.

An dieser Nachbesserung waren auch LIM Baden-Württemberg und die FDP-Fraktion im Landtag, vertreten durch Gabriele Reich-Gutjahr und Jochen Haussmann, beteiligt. Gerade Soloselbstständige, die meist nur geringe Rücklagen und keine optimale Altersversorgung haben, wären durch die erste Variante benachteiligt worden.

Liquiditätsengpass für drei Monate als Kriterium

Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

„Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe“, stellte Hoffmeister-Kraut klar. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, würden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben nur auf dieser Grundlage überprüft. Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen ist seit 25. März am Start. Schon hunderttausende von Anträgen sind bei den Kammern eingegangen.

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