Verkaufsoffene Sonntage – eine Hilfe für den Handel? Ministerium soll Voraussetzungen ohne Anlassbezug prüfen

Der stationäre Einzelhandel ist besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen. Auch nach der Wiederöffnung laufe das Geschäft nur schleppend an. Dies erklärte Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, in der Sitzung am 8. Juli 2020. Auf Basis mehrerer Anträge der FDP/DVP-Fraktion sowie der Fraktion der AfD beriet das Gremium daher über die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Einzelhändler im Land.

Wirtschaftsministerin verspricht schnelle Prüfung

Nach kontroverser Diskussion stimmte der Ausschuss am Ende einem Antrag zu: Die Landesregierung soll prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntage zeitlich begrenzt angepasst werden können. Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut habe sich bereiterklärt, eine solche Prüfung sofort durchzuführen.

Anlässe für Verkaufssonntage sind aktuell nicht gegeben

Hintergrund der Diskussion sei der derzeitige Wegfall von Großveranstaltungen aufgrund der Corona-Einschränkungen. Ohne solche Veranstaltungen wie Feste oder Messen seien auch keine verkaufsoffenen Sonntage möglich, erläuterte Dr. Schweickert. Diese bedürfen nach geltendem Recht nämlich zwingend einem Anlassbezug oder einem besonderen öffentlichen Interesse. Eine Verkaufsöffnung rein um einen Einkauf zu ermöglichen sei nicht möglich. Dieser Sachverhalt wurde auf Initiative der FDP/DVP Fraktion aufgegriffen und insgesamt wurden dazu drei Anträge gestellt.

Der erste Antrag der FDP/DVP Fraktion, welcher die Regierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs aufforderte, der bis zu je drei verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug in den Jahren 2020 und 2021 ermöglicht, wurde durch Grüne, CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP/DVP und AfD abgelehnt. Ein noch weitergehender Antrag der AfD-Fraktion forderte die Regierung zur Einbringung eines Gesetzesentwurfs in der nächsten Plenarsitzung auf, welcher den Anlassbezug generell aussetzt. Diesem Antrag stimmte nur die AfD zu, die anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

Antrag einstimmig – nur SPD hat sich enthalten

Am Ende verständigte sich der Ausschuss darauf, als gemeinsamen Konsens einen Antrag von Grünen und CDU ohne Gegenstimme bei Enthaltung der SPD-Fraktion anzunehmen. Er verpflichtet die Landesregierung dazu, die Möglichkeit von verkaufsoffenen Sonntagen auch ohne Anlassbezug zu prüfen. Der Ausschussvorsitzende Dr. Schweickert regte im Anschluss an den Beschluss an, in dieser besonderen Situation im Rahmen des Prüfauftrags sich auch mit den relevanten Interessenverbände wie Gewerkschaften, Kirchen, Stadt- und Gemeinden sowie Verbänden des Handels auszutauschen, um möglichst konsensual eine Möglichkeit für verkaufsoffene Sonntage in dieser besonderen Situation zu ermöglichen und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

(Copyright Foto: Breuninger PR/Archiv)

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