Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht kippt den Berliner Mietendeckel
Der Berliner Mietendeckel ist wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin verfassungswidrig und damit nichtig. „Diese Entscheidung war erwartbar und wird von der Wohnungswirtschaft sehr begrüßt, weil dadurch ein wesentliches Hemmnis für den Bau neuer Wohnungen vom Tisch ist.,“ so die stellvertretende Bundesvorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand Sarah Zickler.