LMH begrüßt Bestellerprinzip beim Immobilienkauf und fordert Freibetrag bei Grunderwerbsteuer

Stellungnahme zu Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley

Der Liberale Mittelstand Hessen begrüßt grundsätzlich den Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley zur Einführung des Bestellerprinzips auch beim Verkauf von Immobilien. Bislang galt die Regelung lediglich bei Mietwohnungen. Zugleich fordert der Wirtschaftsverband die Umsetzung eines Freibetrags von 500.000 Euro beim Ersterwerb von Wohnimmobilien. Junge Familien dürften nicht auf eine „Generation Miete“ zulaufen, so LMH-Immobilienexperte Kolja Saß aus Gelnhausen.

„Die Maklergebühren sind in Deutschland unterschiedlich geregelt“, so Saß. „In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg wird die Maklerprovision allein vom Käufer getragen, in den anderen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel die Kosten. Aus hessischer Sicht begrüßen wir daher den Vorschlag, dass künftig die Verkäufer von Wohnimmobilien die Maklerprovision zahlen sollen. Junge Familien haben es derzeit aufgrund der hohen Kaufnebenkosten sehr schwer, Eigentum zu erwerben. Damit fällt ein wichtiges Element der Altersvorsorge weg, viele steuern auf eine Generation Miete zu. Das müssen wir verhindern.“

Deutlich werde dies beim Vergleich zwischen Bayern und Hessen, so Saß. „In Bayern fallen 9,07 Prozent Erwerbsnebenkosten inklusive Makler an, bestehend aus 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, 2 Prozent Notarkosten und 3,57 Prozent Maklerkosten. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro entspricht das einer Summe von 45.350 Euro. In Hessen liegen die Erwerbsnebenkosten wegen der höheren Grunderwerbsteuer und der allein vom Käufer getragenen Maklerprovision derzeit bei 13,95 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro kommen auf die Erwerber so Nebenkosten von 69.750 Euro zu.“

Deshalb fordere der Wirtschaftsverband die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene lediglich als Prüfauftrag formulierte Umsetzung eines Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer. „Menschen, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen, würden mit einem Freibetrag von 500.000 Euro spürbar entlastet“, erklärt Saß.

PM_LMH_Bestellerprinzip.pdf (14,6 KiB)

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