Innovationsanreize durch Wiedereinführung der degressiven AfA

Die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsfüter ist eine steuerliche Maßnahme, die darauf abzielt, Unternehmen zu Investitionen zu motiveren, indem sie die Möglchkeit bietet, Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern in den ersten Jahren nach dem Erwerb schneller steuerlich geltend zu machen. In den ersten Jahren nach Anschaffung können Unternehmen einen höheren Prozentsatz der Kosten abschreiben, was zu einer schnelleren Reduizierung der steuerpflichtigen Einkünfte führt. Durch die schnelle Abschreibung werden Unternehme ermutigt, in neue Maschinen, Ausrüstungen oder Technologien zu investieren, da die sofortige steuerliche Entlastung die Liquidität verbessert.

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Künstliche Intelligenz ist längst im Mittelstand angekommen. Doch zwischen dem ersten Einsatz von KI und echten Investitionen in neue Prozesse und Geschäftsmodelle liegt noch eine große Lücke. Gerade kleinere Unternehmen brauchen dafür Rechtssicherheit, bessere Investitionsbedingungen und weniger regulatorische Hürden. Denn Deutschlands Erfolg bei KI entscheidet sich nicht nur in den großen Konzernen, sondern vor allem dort, wo ein wesentlicher Teil unserer Wertschöpfung entsteht: im Mittelstand.

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