Wir erhöhen Sonderabschreibungen

Die Erhöhung der Sonderabschreibung auf 40% der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter ist eine steuerliche Maßnahme, die darauf abzielt, Investitionen in Unternehmen zu fördern. Durch diese Regelung können Unternehmen einen zusätzlichen Prozentsatz der Kosten für neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlageverögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung abschreiben. Dies ist über die reguläre Abschreibung hinaus möglich und soll als Anreiz dienen, mehr in betriebliches Wachstum und Modernisierung zu investieren.

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Immer mehr Unternehmen melden Insolvenz an – ein alarmierendes Zeichen für die wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Doch es gibt Hoffnung: Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beschlossen. Der Liberale Mittelstand NRW unterstützt diese Wirtschaftswende. Lesen Sie mehr darüber, wie diese Initiativen Unternehmen helfen sollen.

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