Erhöhung des Freibetrags bei der Erbschaftssteuer

Foto Engels und Kraemer

Bundesfinanzminister Christian Lindner liefert einen Elfmeter.

Um weitere Entlastungen für die Menschen zu schaffen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Bundesländern bei der Erbschaftssteuer einen Elfmeter geliefert. Grundlage für diese Entscheidung ist die neue Bewertungsregel für Immobilien, welche ab Januar 2023 gilt. Denn dann werden bei der Vererbung von Immobilien die Marktpreiseberücksichtigt. Dies kann insbesondere in den Großstädten zu massiven Problemen führen, wenn Erben von kleinen Immobilien die Erbschaftssteuer zahlen müssen und aufgrund der Wertsteigerungen nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer zu zahlen. Dann ist ein Verkauf der Immobilien in vielen Fällen unumgänglich. Da die Erbschaftssteuer den Bundesländern zusteht, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner den Ländern die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit der Bundesregierung eine Inflationsanpassung der Freibeträge für die Erbschaftssteuer umzusetzen. Ziel der Maßnahme ist die Entlastung in Inflationszeiten, damit das Erbe nicht zu einer Belastung führt.

Der Vorsitzende des Liberalen Mittelstandes Nordrhein-Westfalen, Olaf in der Beek MdB zeigt sich erfreut über die Regelung. „In diesen schwierigen Zeiten brauchen wir alle möglichen Maßnahmen, um die Bürger zu entlasten und dazu zählt auch die Anhebung des Freibetrags bei der Erbschaftssteuer. Wenn Unternehmensimmobilien vererbt werden, hängen auch immer Arbeitsplätze an dem Standort. Deswegen darf ein Erbe auch nicht zu Unternehmensschließungen führen.“, so in der Beek.

Foto Engels und Kraemer

Weitere Beiträge