Unternehmerabend am Rhein

Am 07.11.2023 trafen sich auf Einladung des Liberalen Mittelstands Rheins-Sieg-Kreis (LiM RSK) wieder Unternehmerinnen und Unternehmer zum gemeinsamen Informationsaustausch, diesmal in Bornheim im Hotel Rheinterrassen. Referent des Abends war Rechtsanwalt Peter Aßmann aus Bonn. Thema des Abends: „Neues im Arbeitsrecht 2023/2024“.

Der Regionalleiter des LiM RSK und Mitglied des Vorstands des Stadtverbands der FDP Siegburg, Andreas H. Schmidt, durfte viele Gäste aus dem Rhein-Sieg-Kreis begrüßen. Besonders erfreut zeigte sich Schmidt über die Anwesenheit der Vorsitzenden der FDP Bornheim, Elisa Färber, und darüber hinaus an den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die aus dem Ruhrgebiet den Weg in die Rheinterrassen gefunden hatten.

Peter Aßmann gab den Anwesenden nicht nur einen Überblick hinsichtlich der gesetzlichen Veränderungen die bereits 2023 in Kraft traten bzw. ab 2024 ihre Wirkung entfalten. 

Vielmehr zeigte er jeweils an praktischen Beispielen auf, wie seitens des Gesetzgebers Aufgaben, deren Umsetzung und insbesondere deren Dokumentation (in Papierform!) auch weiterhin auf die Unternehmen abgewälzt werden, ohne dabei dem ursprünglichen Anspruch der Ampel-Koalition – dem Bürokratieabbau – gerecht zu werden. 

Insbesondere hinsichtlich der Anforderungen beim Nachweisgesetz und dem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung wurde dies besonders deutlich. Hinzu treten Normen, welche sich in deren praktischer Umsetzung vermutlich eher hemmend statt fördernd auf ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken werden, wie z.B. der Neuregelung zum Hinweisgeberschutzgesetz, dem Kinderkrankengeld bzw. der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB). 

Insgesamt, konstatiert Aßmann, tragen die neuen Anforderungen an die Arbeitgeber/Innen weit weniger zur Verbesserung der Situation Arbeitnehmer/Innen bei, als dies von den verantwortlichen Ministerien öffentlich kolportiert wird. Das bei den Neuerungen u.U. auch die Interessen der Unternehmer/Innen – im Speziellen betreffend der Reduzierung des bürokratischen Aufwands – berücksichtigt werden, war nach Meinung von Aßmann, insbesondere bei Gesetzesvorhaben der SPD, von vornherein nicht zu erwarten.

Hinsichtlich der ursprünglichen Vereinbarungen zur Novellierung des Arbeitsrechtes im Ampel-Koalitionsvertrag und der Aussicht auf Umsetzung dieser Vorhaben in der verbleibenden Legislatur, zeigte sich Aßmann wenig optimistisch. Aktuell sind die noch offenen – und zumindest diskussionswürdigen – Ansprüche von SPD und Grünen, mit Blick auf deren politischen Situation, kaum noch umsetzbar. Von der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der dann zuständigen Behörden, insbesondere ohne spürbare Reduzierung bzw. Verschlankung deren Prozessen aufgrund fehlender Kapazitäten und mangels durchgängiger Digitalisierung, ganz abgesehen.

Auch wenn das Resümee des Abends über „noch mehr Bürokratie statt weniger“ im Auditorium eher negativ ausfiel, waren doch Gäste wie Gastgeber darüber begeistert, mit welcher Detailtiefe Peter Aßmann sich in den insgesamt drei Stunden der Veranstaltung eingehend mit Fragen der Teilnehmer/Innen beschäftigte und die Komplexität mancher Sachverhalte sehr geduldig und sachkundig erläuterte. 

Schmidt bedankte sich für das lebhafte Engagement aller Teilnehmer/Innen und kündigte für das 1. Quartal 2024 bereits die nächste Veranstaltung zu Thema „WildWildWest – Glasfaserausbau in NRW – Aktuelle Informationen für Unternehmer/Innen“ an. Es referiert Thomas Obst, der als „Insider“ in die Netzbetreiberbranche Einblicke geben und ggf. Lösungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

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