Position zum ermäßigten MwSt.-Satz im Gastgewerbe

Die Corona-Pandemie hat vor allem die Betriebe im Gastgewerbe schwer getroffen. Monatelange Zwangsschließungen, kostspielige Auflagen und Einschränkungen bei der Anzahl der verfügbaren Sitzplätze haben viele Betriebe an den Rand ihrer Existenz geführt. Liquiditätsreserven wurden in vielen Fällen komplett aufgebraucht, um drohende Insolvenzen zu verhindern. Immer noch liegen die Umsätze im Gastgewerbe deutlich unter dem Wert von 2019 – dem Jahr vor der Pandemie. Die Entscheidung der damaligen Bundesregierung, den ermäßigten MwSt.-Satz von 7% auf die Abgabe von Speisen festzulegen, war ein wichtiger Baustein zum Wiederaufbau der betriebswirtschaftlich notwendigen Liquidität der Betriebe. Diese Regelung wurde von der neuen Bundesregierung übernommen, sie ist jedoch bis Ende 2023 befristet. Für das Gastgewerbe in Deutschland ist aber gerade Planungssicherheit für die Kalkulation von großer Bedeutung, weswegen eine dauerhafte Festlegung dieser Regel unbedingt geboten ist.

Angelika Hießerich-Peter, stv. Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands

Der Vorstoß von Wirtschaftsminister Robert Habeck in seinem Brief an Finanzminister Christian Lindner mit der Forderung auf Aufhebung des ermäßigten MwSt.-Satz im Gastgewerbe ist höchst befremdlich. Zeigt sie doch, dass der Wirtschaftsminister wenig Verständnis für diese wichtige Branche und damit für den deutschen Mittelstand aufbringt. Drei gute Gründe sprechen für die dauerhafte Festlegung auf den ermäßigten Steuersatz im Gastgewerbe:

1. Das Gastgewerbe in Deutschland ist zu mehr als 90% mittelständig aufgestellt, der Großteil der Betriebe zählt zum Bereich der KMU (kleine und mittelständige Unternehmen). Das Gastgewerbe ist standortgebunden – das Risiko einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland ist ausgeschlossen.

2. Das Gastgewerbe ist in erheblichem Maß von den steigenden Energiepreisen betroffen. Energieintensive Bereiche wie Küche und Kühl- oder Schankanlagen sind elementarer Bestandteil der betrieblichen Leistungskette. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Fertig-Salat aus der Kühltheke eines Discounters mit ermäßigtem Steuersatz verkauft werden darf während derselbe Salat im Restaurant um die Ecke steuerlich anders bewertet werden, obwohl dieser hier mit hohem Personalaufwand seinen Weg zum Kunden findet.

3. Ein gut aufgestelltes Gastgewerbe trägt in erheblichem Maß zur Wertschöpfung am jeweiligen Standort bei. Die Betriebe sorgen mit ihrer Leistung für eine Steigerung der Lebensqualität, ein wichtiger Standortfaktor. Vor allem wenn es um die Gewinnung von Fachkräften geht, spielen ein attraktives Umfeld und Lebensqualität eine wichtige Rolle. 

„Die Bundestagsfraktion der FDP ist jetzt gefordert, sich für das Gastgewerbe in Deutschland und damit für den Mittelstand einzusetzen. Gerade auf der Fachebene gilt es, den Grünen Bündnispartner zu überzeugen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Der ermäßigte MwSt.-Satz für das Gastgewerbe muss dauerhaft gelten.“, so Angelika Hießerich-Peter, stv. Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands. 

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