Corona-Hilfen: kein Generalverdacht für Unternehmer!

LIM Baden-Württemberg & Bayern fordert die Aussetzung der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen. Auch Niko Reith, Landtagsabgeordneter der FDP, bezieht Position für den Mittelstand.

Zahlreiche Unternehmer und Selbstständige erleben gerade sehr unangenehme Zeit und müssen um ihre Existenzen fürchten. Unter anderem deswegen, da sie aufgefordert werden, eine genaue Abrechnung für den Zeitraum Frühjahr 2020 zu machen, in dem viele Betriebe auf Grund der Pandemie geschlossen wurden und auf die sogenannte Corona-Soforthilfe angewiesen waren.

Die zuständigen Behörden fordern eine genaue Abrechnung sowie Rückzahlungen bei Überkompensation und drohen mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des sog. Subventionsbetrugs, obwohl Bedingungen teilweise nachträglich geändert wurden. Nur Bayern entschied sich im Februar dazu auf eine allgemeine Rückmeldeverpflichtung zu verzichten.

Eilige Forderung direkt an die Verhandler der Koalition

Es kann aber nicht im Sinne des Staates sein, die kleinen und mittleren Unternehmen in ihrer Existenz zu bedrohen und sie zu kriminalisieren.

Der Liberale Mittelstand Baden-Württemberg und der Liberale Mittelstand Bayern fordern daher die Aussetzung der Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug für die Soforthilfen. Zudem muss bei einer rechtmäßigen Rückforderung eine zinslose Ratenzahlung mit einer Dauer von 36 Monaten möglich sein. LIM-Landesvorsitzender Dr. Thilo Scholpp: „Die Forderungen gingen vor wenigen Tagen direkt an die zuständigen FDP-Politiker in den Koalitionsrunden nach Berlin.“

Kurze Fristen für Firmen im Land

Niko Reith, FDP-Landtagsabgeordneter und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, kritisiert in dem Zusammenhang das Rückmeldeverfahren in Baden-Württemberg. Hierzu gab es eine Regierungsbefragung. Hintergrund ist ein Schreiben der landeseigenen L-Bank an alle Unternehmen, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dort werden diese aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2021 eine Rückmeldung zu geben und einen möglichen Rückzahlungsbedarf zu ermitteln.

Niko Reith MdL

Niko Reith: „Es ist ja richtig, dass die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 nun abgeschlossen werden und jedes Unternehmen auf die tatsächliche Bedürftigkeit hin geprüft wird. Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist aber höchst irritierend: Überbordende Bürokratie mit sechs Kapiteln FAQs, kurze Fristen gerade im Weihnachtsgeschäft und Jahresendspurt sowie ein Generalverdacht gegen die Unternehmen. Die Grundannahme ist erstmal ein vorhandener Rückzahlungsbedarf und es wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht anstatt schlicht eine Abschlussrechnung zu erbitten. Unsere Wirtschaft hat Besseres verdient!

Fristverlängerung in Ba-Wü?

Immerhin, so berichtet Niko Reith, räume die Ministerin ein, dass die Umsetzung die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich belaste und dass sie sich für die Ausweitung der kurzen Frist einsetzen werde.

Weitere Beiträge