Messe- und Eventbranche, Schausteller und Taxi: Tilgungszuschuss Corona in Ba-Wü als länderspezifisches Programm gestartet

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat vor einigen Wochen den Startschuss für den neuen „Tilgungszuschuss Corona“ gegeben. Die Antragsfrist für Mittelständler in Ba-Wü wurde jetzt auf 21. Februar 2021 verlängert. Anlässlich eines Branchendialogs zu den Perspektiven der von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Branchen sagte die CDU-Wirtschaftsministerin: „Um hier eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden, müssen wir die Zahlungsfähigkeit der Betriebe bis zur Rückkehr zum Normalbetrieb unbedingt sichern. Deshalb können betroffene baden-württembergische Unternehmen ab sofort den ‚Tilgungszuschuss Corona‘ beantragen, ein bundesweit einmaliges Hilfsprogramm.“

Auch Taxi-Branche, Zirkusse und Eventtechniker erhalten Hilfe

Viele Unternehmen im Schaustellergewebe, selbständige Marktkaufleute, mittelständische Unternehmen in der Veranstaltungs-und Eventbranche sowie im Taxi- und Mietwagengewerbe seien schwer betroffen. Teilweise seien sie über das gesamte Jahr 2020 ganz ohne Umsatz und Einkommen. Die Beschränkungen von Großveranstaltungen führten – trotz schrittweiser Öffnung von Messen, Ausstellungen etc. – zu schwierigen Situationen in den Betriebe.

„Tilgungszuschuss Corona“ ergänzt andere Rettungspakete

„Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt“, erläutert die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Förderbank die Nöte der Unternehmen. „Auch bei diesem Programm steht die L-Bank selbstverständlich mit ihrer Förderinfrastruktur dem Land und damit auch den mittelständischen Unternehmen in Ba-Wü zur Seite.“

92 Millionen Euro sind im Topf

Für den bundesweit einmaligen „Tilgungszuschuss Corona“ stellt das Land rund 92 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser richtet sich an Schausteller und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs– und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauer, Veranstaltungstechnikdienstleiter und Zeltverleiher und Zirkusse sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen.

Von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 wird einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt. Der Tilgungszuschuss ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn.

Anträge bis 21. Februar 2021 möglich

Anträge können bis zum 21. Februar 2021 bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden. Diese übernehmen die Vorprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt dann durch die L-Bank. „Die enge Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern hat sich bewährt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/tilgungszuschuss-corona/

(Quelle:Wirtschaftsministerium Ba-Wü. Fotos: Ministerium + LIM Ba-Wü)

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin Ba-Wü

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