Schausteller und Eventbranche bekommt weitere Hilfe von der Landesregierung – aber wann macht die Kirmes wieder auf?

Schon bei der großen, dritten bundesweiten Schaustellerdemo am 22. Juli in Stuttgart kündigte die Wirtschaftsministerin weitere Hilfen für die Karusellbetreiber und Marktkaufleute an. Jetzt ist es amtlich: Die Landesregierung hat am 28. Juli 2020 den Weg für ein weiteres Hilfsprogramm freigemacht. Es soll Unternehmen und Selbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses unterstützen.

„Schausteller tragen mit ihrem Engagement zum reichhaltigen kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in unserem Land bei. Die Betriebe sind durch das Verbot von Großveranstaltungen mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen. Die größte finanzielle Belastung für Schausteller und die Eventbranche, aber auch für das Taxigewerbe sind Tilgungsraten für Kredite. Die beschlossene Hilfe ist deshalb existenziell wichtig für sie“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Es bleibt hart für Branche, da hoher Finanzierungsbedarf

Die Landesregierung schätzt den Mittelbedarf für die Hilfe auf insgesamt rund 92,2 Millionen Euro. Die Überbrückungshilfe des Bundes könne Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes zwar unterstützen, sie greife aber zu kurz, so die Ministerin. „Aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur mit in der Regel wenig Beschäftigten und oft hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf für Fahrgeschäfte oder für Bühnentechnik kann die Überbrückungshilfe die Betriebe nicht vor der Insolvenz sichern. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir hier eine passgenaue Lösung finden und die bislang bestehenden Förderlücken schließen. Das ist uns gelungen: Durch den direkten Tilgungszuschuss können wir sie wirkungsvoll entlasten.“

 

Historische Konzertorgel vom Jahrmarkt

Was gibt es konkret an Geld?

Das Wirtschaftsministerium schreibt: „Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallen-den Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen.“

„Wir wollen arbeiten, keine Almosen“

Unter diesem Slogan liefen die großen Demos der Schausteller, zuletzt in Stuttgart. Und diese Forderung konnte leider von Seiten der Landesregierung noch nicht erfüllt werden. Die FDP in Ba-Wü und auch der Liberale Mittelstand, dem Schausteller angehören, fordern deshalb schnell Konzepte für 2020 zu genehmigen, ungeachtet der weiteren Pandemie-Entwicklung. Dr. Thilo Scholpp, LIM-Landesvorsitzender: „Die Schaustellerverbände haben Ideen vorgelegt für Herbstmärkte, dezentrale Budenplätze, abgesperrte/kontrollierte Pop-up-Freizeitparks. Hier könnte das Land bzw. könnten die Kommunen sofort an die Planung gehen, um Schaustellern, Marktkaufleuten und Festzeltwirten neue Perspektive zu geben.“

Parallel, so Scholpp, muss über Weihnachts- und Adventsmärke und öffentliche Weihnachtsaktionen entschieden werden. Erste Städte in Baden-Württemberg haben entsprechende Traditionsveranstaltungen leider schon abgesagt, andere wollen es Corona-konform neu wagen. Das Weihnachtsgeschäft bildete bislang für das Schausteller- und Eventbusiness ebenfalls einen wichtigen Baustein für Umsätze.

 

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