Unser 100-Tage-Brief nach Berlin: Mittelstandspolitik auch umsetzen!

Mehr als 100 Tage sind seit der Bundestagswahl am 26. September 2021 bereits vergangen. Und die Freien Demokraten sind in der Regierung. Auch wenn der Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eine liberale Handschrift aufweist, gehen uns die Visionen nicht weit genug. In einer Umfrage haben wir unsere Mitglieder nach ihren Herzensthemen befragt. Drei Bereiche erhielten die meisten Stimmen.

Der Liberale Mittelstand Baden-Württemberg hat dieser Tage deshalb Briefe an unsere 16 baden-württembergischen FDP-Abgeordneten geschrieben. Wir informieren sie darin über diese Wünsche:

1. Aufzeichnungspflichten abschaffen

Verschiedene Wirtschaftsbereiche bzw. Wirtschaftszweige sind zur Aufzeichnung von Arbeitszeit verpflichtet sofern das monatliche Gehalt unter 2.958 Euro liegt. Auf die Aufzeichnung kann verzichtet werden, wenn in den vergangenen 12 Monaten jeweils mehr als 2.000 Euro verdient wurden.

Die Aufzeichnungspflicht sollte abgeschafft werden. Sollte dies nicht durchsetzbar sein, muss die Abschaffung der 12-Monats-Grenze bzw. der 3.958 Euro Grenze angestrebt werden. Eine Aufzeichnung soll nur dann erfolgen, wenn das Gehalt unter 2.000 Euro liegt. Sofern auch dies nicht vereinbart werden kann, sollte die Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei der 2.958 Euro bzw. 2.000 Euro Grenze angestrebt werden.

Die vorhandene Grenze entspricht einer 40-Stunden-Woche, die Teilzeitkraft wird entsprechend der Arbeitszeit berechnet (z.B. bei einer 20-Stunden-Woche werden die Grenzen halbiert).

2. One-In-Two-Out auch bei Normen anwenden

Die Vorschriften in unserer Arbeitswelt nehmen von Tag zu Tag zu. Viele der Vorschriften sind eher praxisfern als praxisbezogen. Das Meiste kommt aus Brüssel und muss in nationales Recht umgesetzt werden. An folgendem Beispiel kann man erkennen, dass hier ein dringender Handlungsbedarf vorliegt: In Normen werden oft weitere Normen zitiert bzw. darauf hingewiesen. Diese sogenannten normativen Verweisungen sind in zahlreichen Fällen aber nicht auf die aktuelle Version dieser weiteren Normen bezogen (= allgemeine Verknüpfung), sondern auf eine bestimmte ältere Version (= datumsbezogen).

Dies kann eine Gefährdung von Arbeitnehmern beinhalten und führt zu Irritationen, welche Version (alte oder aktuelle) angewandt werden muss. Im Extremfall führt dies dazu, dass beide angewandt werden sollen – eine absolut widersinnige Situation.

Das Ziel muss sein: Eine neue Vorschrift schaffen, und zwei alte Vorschriften zurückziehen. Zudem muss eine Überarbeitung aller wichtigen normativen Verweisungen, mit Bezug auf die jeweils aktuelle Version stattfinden.

3. Abschaffung der Strafzahlung für Pflegepersonaluntergrenze

Die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger muss sichergestellt sein. In den kalten Monaten kommt es – nicht erst seit Corona – zu einer Überbelegung der Krankenhäuser. Aufgrund von akutem Mangel an Pflegepersonal ist die Pflegepersonaluntergrenze leider schnell erreicht.

Dankbarerweise werden die Menschen trotzdem in unsere Krankenhäuser aufgenommen und von unserem Pflegepersonal fachgerecht betreut. Es ist eine nicht hinnehmbare Tatsache, dass diese nun für ihr Engagement finanziell bestraft werden.

LIM – wir bleiben dran

Als Plattform, Netzwerk und politisches Sprachrohr für liberal gesinnte Mittelständler werden wir uns weiterhin mit Nachdruck für unsere Positionen und Ziele einsetzen und freuen uns über Unterstützung der FDP-Fraktion im Bundestag.

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