Verzugszinsen für Corona-Hilfe-Rückzahlungen? LIM protestiert, Land korrigiert

Anschreiben der L-Bank an einige Mittelstandsbetriebe sorgten Anfang März für große Aufregung. Die Firmen hatten im Frühjahr 2020 Corona-Sofort-Hilfen beim Land angefordert und wurden nun zu einer Rückzahlung verpflichtet. Doch statt kulanter Ratenzahlung flatterten den Betroffenen Zinsbescheide ins Haus (LIM berichtete darüber). Damit nicht genug: Die L-Bank rief Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz auf.

Der Vorgang sprach sich schnell herum im Mittelstand. Die Corona-Hilfe sollte wirtschaftliche Härte in der ersten Pandemie-Phase auffangen. Eine teilweise oder ganze Rückzahlung kann dennoch möglich geworden sein, wenn sich die Geschäfte besser entwickelt haben als bei Antragstellung angegeben.

Unbürokratische Hilfe heißt Zinsverzicht

Wegen der Zinsforderungen hat der Liberale Mittelstand Baden-Württemberg sofort reagiert und alle zuständigen FDP-Politiker darauf aufmerksam gemacht. Unser Mitglied Prof. Dr. Erik Schweickert, zugleich wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, engagierte sich ebenfalls und betonte: „Unbürokratische Hilfe muss auch Verzicht auf Zinsen bedeuten.“ Er forderte die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen – egal ob diese bereits eingegangen seien oder ob diese für die Zukunft geplant seien.

Wirtschaftsministerium nennt die Details

Das Haus von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut reagierte schnell und sorgte für Klarstellung: „Zinsen werden nur in Ausnahmefällen fällig.“

• Wenn ein Betrugsfall vorliegt!

Wenn ein zu erstattender Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgezahlt wurde!

Tipp: Selbstständige können jederzeit eine zinslose Stundung oder Ratenzahlung bei der L-Bank beantragen. Aber innerhalb der gesetzten Fristphase.

Generell seien in Baden-Württemberg noch keine Rückforderungsbescheide für Corona-Sofort-Hilfen von 2020 verschickt worden. Es sei denn, die Firmen forderten diese an.

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