Datenschutz im Handelsregister einhalten

Im neuen Online-Handelsregister sind seit 1. August 2022 sensible personenbezogene Daten von Unternehmern, Aufsichtsräten, Geschäftsführern und Vorständen frei zugänglich veröffentlicht. Dazu gehören Angaben zu Beteiligungen, Urkunden, privater Wohnort, Geburtsdaten, eingescannte Unterschriftsproben, eingescannte Ausweispapiere etc.

Dies ist eine Steilvorlage für kriminelle Machenschaften aller Art, wie z.B. Identitätsdiebstahl, aber auch Gefahr für Leib und Leben der Angehörigen, weil z.B. nun auf einfache Weise der Schulweg der Unternehmer-Kinder ausgekundschaftet werden kann.

Zwar sind die Register seit jeher öffentlich – Dokumente können jedoch nur beim zuständigen Registergericht vor Ort abgefragt werden – hier sind aber nur die Daten der Unternehmen vor Ort verfügbar. Möglich war seit 2007 auch eine Online-Abfrage, jedoch nur mit Nutzerregistrierung und Abrufgebühren. Nun aber ist zu erwarten, dass Kriminelle die Daten automatisiert in großem Stil absaugen und auswerten.

Der Liberale Mittelstand Bayern fordert deshalb die sofortige Abschaltung des Online-Zugangs zum Handelsregister, solange die Preisgabe dieser Daten nicht auf die Vereinbarkeit mit der EU-DSGVO bewertet worden ist. Angesichts der neuen niedrigschwelligen Zugriffsmöglichkeit ist eine neue Güterabwägung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten erforderlich.

Der Zugang zu diesen Informationen muss kontrolliert werden und ein berechtigtes Interesse voraussetzen. Die Betroffenen müssen über jede Herausgabe ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.

Beschlossen vom Landesvorstand des LiM Bayern am 17.09.2022

Anregungen und Fragen richten Sie bitte an: Dipl.-Informatiker Martin Vesterling

Martin.Vesterling@liberaler-mittelstand-bayern.de

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