Die Erhöhung des Mindestlohns durch den Arbeitsminister lehnen wir kategorisch ab

Für die Festlegung des Mindestlohns ist normalerweise ein Gremium zuständig, welches aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die jüngste Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde zum 1. Oktober wurde jedoch von der Regierung und einer eigens dafür eingesetzten Kommission beschlossen, was als einmalig bezeichnet wurde.

„Die Erhöhung des Mindestlohns durch den Arbeitsminister lehnen wir kategorisch ab!“, so Sarah Zickler, Generalsekretärin des Liberalen Mittelstand e.V.

Für die Festlegung des Mindestlohns ist normalerweise ein Gremium zuständig, welches aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die jüngste Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde zum 1. Oktober wurde jedoch von der Regierung und einer eigens dafür eingesetzten Kommission beschlossen, was als einmalig bezeichnet wurde.

„Es war immer von einem einmaligen Eingriff die Rede“, kommentiert Zickler die Pläne von Hubertus Heil. „Nun sabotiert der Arbeitsminister die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission.“ Die Maßgabe aus dem Arbeitsministerium scheint auf Staatslohnsetzung statt Tarifpolitik zu setzen, so Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. „Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss sich entscheiden, ob er die fortwährenden Grenzüberschreitungen des Bundesarbeitsministers weiterhin duldet.“

Zahlreiche Mittelständler befürchten, dass eine weitere, durch die Regierung festgelegte, Erhöhung des Mindestlohns ihre Kosten in die Höhe treiben und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken wird. Auch die Bedenken hinsichtlich des Arbeitsplatzverlustes spielen eine signifikante Rolle. Viele Unternehmen könnten gezwungen sein, Stellen abzubauen, um die höheren Lohnkosten zu kompensieren. Aus diesen Gründen verweigert der liberale Mittelstand vehement den Plan des Bundesarbeitsministers.

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