Coaching-Programm für KMU im Ländle: Schwerpunkt Personalentwicklung

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg eine 50-prozentige finanzielle Förderung erhalten, wenn eine Unternehmensberatung für sie ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, daraus Weiterbildungsempfehlungen ableitet und aufzeigt, wie die Weiterbildungen umgesetzt werden können.

„Um in Zeiten tiefgreifender Veränderungen weiterhin bestehen zu können, müssen sich unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten zukunftsfest aufstellen. Systematische Personalentwicklung und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten sind die richtige Antwort auf die Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation. Hierzu leistet unser neues Coaching-Angebot für kleine und mittlere Unternehmen einen wichtigen Beitrag“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Beratungsunternehmen erleichtert es Unternehmen, ihre Belegschaft gezielt weiter zu qualifizieren.

Wie läuft das Coaching?

Das Coaching besteht aus zwei Teilen: Erarbeitet wird jeweils ein für den jeweiligen Betrieb maßgeschneidertes Personalentwicklungskonzept sowie dazu passende Weiterbildungsempfehlungen samt Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen, etwa zur Unternehmensstrategie oder zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen, sind nicht aber Teil der Förderung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen und maximal 250 Beschäftigte haben. Die Mitarbeiterzahl wird nach Vollzeitäquivalenten ohne Auszubildende bemessen. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind alle Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen.

Was wird bezahlt vom Land?

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Kosten eines Personentages der Unternehmensberatung von maximal 1.000 Euro. Gefördert werden bis zu zehn Personentage. Diese müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem aufweisen und bereits mindestens seit zwei Jahren am Markt aktiv sein.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Beim Antrag ist es noch nicht notwendig, bereits ein Beratungsunternehmen anzugeben. Rechtsverbindliche Verträge mit diesen dürfen erst nach Bewilligung des Projekts eingegangen werden.

Die Anträge finden Sie HIER

(Quelle: Wirtschaftsministerium, Januar 2022)

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