Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der DSGVO und vielen weiteren, oft branchenspezifischen Bürokratie-Vorgaben dürfen sich Mittelständler mit mindestens 50 Beschäftigten jetzt noch mit dem Hinweisgeberschutzgesetz – kurz: HinSchG – auseinandersetzen. Ab 17. Dezember 2023 muss jede Firma diese Vorgaben umsetzen. Bereits seit Juli ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für alle größeren Unternehmen in Kraft.
Anlass für den Liberalen Mittelstand Baden-Württemberg, in einer Info-Veranstaltung das Gesetz, die Hintergründe und praktische Tipps für die Umsetzung vorzustellen. Es traf sich gut, dass Landesvorsitzender Dr. Thilo Scholpp ein Datenschutzexperte ist und bereits Erfahrungen mit dem HinSchG machte.
Gemeinsam mit Thomas Schill, Geschäftsführer von Schnaithmann Maschinenbau in Remshalden, informierte er, wie Mittelständler die neue Whistleblower-Richtlinie der EU rechtssicher, aber barrierefrei und leicht verständlich umsetzen können. Freundlicherweise stellte Schnaithmann sein „Forum“ zur Verfügung.
Bürokratie und Misstrauen – nicht gut für den Betriebsalltag
Für fast alle Gäste der LIM-Veranstaltung war das HinSchG echtes Neuland. Auch Jochen Haußmann MdL, der als FDP-Kreisvorsitzender Rems-Murr und LIM-Vorstandsmitglied gekommen war, staunte und gab Thilo Scholpp recht, der sagte: „Die neue Meldestelle im Betrieb entspricht nicht dem liberalen Gedanken, sondern ist mehr Bürokratie und schürt möglicherweise Misstrauen.“
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen Kontaktkanal, um Vorkommnisse, Straftaten oder Verdachtsmomente zu übermitteln. Thilo Scholpp favorisiert eine klassische Briefkastenlösung im Betrieb oder ein digitales Postfach, das nur von einem externen Beauftragten (Meldestelle) aufgerufen werden kann. Ein Hinweis oder Link auf der Firmenseite dazu ist zwingend erforderlich.
Was zu beachten ist: Mittelständische Firmen müssen auch ehemaligen Mitarbeitern, Praktikanten, Partnerfirmen und Lieferanten die Meldestelle zugänglich machen.
Aufgrund der regen Diskussion vor Ort plant der LIM Ba-Wü weitere Termine zu Datenschutzthemen und dem HinSchG im Jahr 2024.