Seit Juli gilt das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland. Ab 17. Dezember 2023 sind auch Firmen ab 50 Beschäftigten zur Umsetzung verpflichtet. Das „HinSchG“ ist die nationale Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie. Damit sollen in Firmen vertrauliche Hinweisgeber, aber auch im Umfeld und bei Dienstleistern und Lieferanten besser geschützt werden. Es müssen deshalb Kontaktkanäle für Meldungen geschaffen werden, zudem sollen die „Whistleblower“ keine Nachteile erleiden.
Der Liberale Mittelstand Baden-Württemberg (LIM) informiert Arbeitgeber, leitende Mitarbeiter und Interessierte in einer Abendveranstaltung über die Hintergründe. Wann und wo?
Donnerstag, 30. November 2023, um 19 Uhr, bei Schnaithmann Maschinenbau GmbH in 73630 Remshalden-Grunbach (Fellbacher Str. 49).
Titel der Veranstaltung: „Whistleblower im Mittelstand – das Hinweisgeberschutzgesetz im Check“.
Dr. Thilo Scholpp, Datenschutzexperte und LIM-Landesvorsitzender, informiert über das neue Gesetz und diskutiert mit Thomas Schill, Geschäftsführer von Schnaithmann Maschinenbau, über die konkrete Anwendung und Folgen im Firmenalltag.
Es geht um diese Fragen wie: Was muss ein mittelständischer Arbeitgeber jetzt beachten? Welche Verstöße können von welchen Hinweisgebern gemeldet werden und wie werden diese geschützt? Welche Sanktionen sieht das HinSchG vor?
Gäste sollen und dürfen mitdiskutieren. Im Anschluss gibt es einen Austausch bei Imbiss und Getränken. Anmeldungen bitte bis zum 28. November 2023 an: info@lim-bw.de